2.01 Zukunft des Beamtentums
Die GEW bekräftigt unter anderem die Forderung nach einem Streikrecht auch für Beamte.
Die GEW stellt fest, dass der Beamtenstatus nicht allen pädagogischen Professionen und nicht allen Beschäftigten der einzelnen Professionen zur Verfügung steht. So bestehen unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Sozial- und Gesundheitsversicherungssystemen und daraus resultierend unterschiedliche Ansprüche auf Sozial- und Gesundheitsleistungen.
Mit dem Beamtenstatus gehen auch zusätzliche ökonomische Sicherheiten einher, die nicht allen Beschäftigten gleichberechtigt offenstehen.
Auf der anderen Seite bringt der Beamtenstatus auch Nachteile mit sich, z. B. das verweigerte Recht auf Streik. Das Beamtentum führt zu einer Ungleichbehandlung pädagogischer und wissenschaftlicher Fachkräfte.
Der Gewerkschaftstag beauftragt den Hauptvorstand, sich politisch dafür einzusetzen, dass
- bundesweit die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Hamburger Vorbild für Beamt*innen geöffnet wird (pauschale Beihilfe),
- Wege zur Vereinheitlichung des Absicherungsniveaus im Alter nach österreichischem Vorbild gesucht werden,
- beim Beamtenstatus auf Widerruf und auf Zeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, um im Übergang zwischen Vorbereitungsdienst und Einstellung bzw. nach befristeten Juniorprofessuren u. Ä. den Bezug von Arbeitslosengeld I zu ermöglichen; die Anwärter*innenbezüge müssen entsprechend angehoben werden,
- auch Beamt*innen das uneingeschränkte Streikrecht erhalten,
sich die materiellen Beschäftigungsbedingungen von Beamt*innen und Tarifbeschäftigten annähern und die Trennung in verschiedene Statusgruppen überwunden wird.