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Coronapandemie

165 ist immer noch zu hoch

Seit Ende April greift die Corona-Notbremse: Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 schließen. Die GEW hält diesen Wert für zu hoch. Sie macht sich weiter dafür stark, ab 50 auf Wechselunterricht und ab 100 auf Fernunterricht umzustellen.

Die in den Schulen und Kitas eingesetzten Schnelltests bieten nicht genügend Sicherheit, um diese bis zu einer Inzidenz von 165 offen zu halten. Zudem fehlt oft geschultes Personal, das die Tests durchführt. (Foto: Kay Herschelmann)

„Der Inzidenzwert von 165, ab dem bundesweit Schulen nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz auf Fernunterricht umstellen müssen, ist immer noch zu hoch. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden damit Risiken ausgesetzt, die Politik in anderen Teilen der Gesellschaft nicht für akzeptabel hält“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe nach der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat zum Infektionsschutzgesetz. Schon jetzt zeigen die jüngsten Studien der Krankenkassen, dass Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zu den Berufsgruppen gehören, die am stärksten von Corona-Erkrankungen betroffen sind.

Gesundheitsschutz verbessern

Die GEW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass Schulen ab einem Wert von 50 auf Wechselunterricht und ab 100 auf Fernunterricht umstellen und andere Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Hochschulen geschlossen werden. Nur so ist der Gesundheitsschutz für die Lehrenden, Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern zu verbessern. „Wer das – grundsätzlich richtige – Ziel verfolgt, Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten, muss dafür die Voraussetzungen schaffen und den Gesundheitsschutz aller Beteiligten sicherstellen“, verlangt die GEW.

Das ist gut ein Jahr nach Beginn der Pandemie jedoch immer noch nicht geschehen: So gibt es beispielsweise keine alltagstaugliche, stringente Teststrategie, die Impfung der an Schulen und Kitas -Beschäftigten kommt bisher nur im Schneckentempo voran. Luftfilter für Klassen- und Gruppenräume sind bis heute die Ausnahme. Weiterhin können viele Bildungseinrichtungen nicht auf ein stabiles, schnelles WLAN zugreifen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind meist nicht mit schuleigenen digitalen Endgeräten ausgestattet und müssen daher auf private Geräte zurückgreifen, ganz zu schweigen von der Einstellung der dringend benötigten IT-Fachleute und Systemadministratoren.

Schutz nur durch Impfung

Tepe betonte noch einmal: „Wer öffnen will, muss impfen. Das A und O bleibt die schnelle und deutliche Erhöhung des Impftempos. Dafür müssen alle Lehrkräfte und weitere im Bildungsbereich Beschäftigte in die Impfgruppe 2 aufgenommen werden.“ Nur Impfungen böten einen hohen Schutz für alle Menschen in Schulen, Kitas, Hochschulen und der Erwachsenenbildung.

Die Selbst- und Schnelltests bieten nicht genügend Sicherheit, um Schulen und Kitas bis zu einer Inzidenz von 165 offen zu halten. Auch logistische Fragen sind nicht gelöst, etwa wie pro Woche rund 24 Millionen Tests an die Schulen gebracht und vor Ort eingesetzt werden. Zudem braucht es geschultes Personal etwa des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) oder des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), um die Tests sicher durchzuführen. Richtig ist, dass Lernende Bildungseinrichtungen nur getestet besuchen dürfen, wie jetzt im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben wurde. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erzieher sollen mindestens zwei Mal wöchentlich Testangebote erhalten, einer Testpflicht für die Beschäftigten steht die GEW jedoch kritisch gegenüber.

A-H-A-Regel weiter wichtig

Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Bildungspersonal sind von der derzeit in Deutschland vorherrschenden Virusmutation B.1.1.7 stark betroffen. Der Inzidenzwert 165 im Infektionsschutzgesetz „ist eine politisch motivierte Setzung, damit Schulen und Kitas lange geöffnet bleiben können. Der Wert ist nicht wissenschaftsbasiert, er ist nicht am Gesundheitsschutz der Lehrenden und Lernenden orientiert“, sagte GEW-Chefin Tepe. Grundsätzlich unterstützte sie, dass der Bund jetzt über das Infektionsschutzgesetz auch für Schulen, Kitas und andere Bildungseinrichtungen bundesweit verbindliche Vorgaben macht und diese bis zum 30. Juni begrenzt. So würden in der Corona-Pandemie „klare rote Linien gesetzt und der föderale -Flickenteppich beendet“.

„Wir halten es weiterhin grundsätzlich für richtig und wichtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben Bildung und Betreuung erfüllen können. Insbesondere ohnehin benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen aufgefangen werden und dürfen nicht ins soziale Abseits gleiten.“ (Marlis Tepe)

Die GEW macht sich wie das Robert Koch-Institut (RKI) ab einer Inzidenz von über 50 für Wechselunterricht stark. Nur wenn der Unterricht in kleinen Gruppen oder mit zusätzlichem Personal in mehr Räumen stattfindet, kann der nötige Abstand eingehalten und damit ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz aller in der Schule geleistet werden. Dazu gehört auch, die A-H-A-Regeln plus Lüften einzuhalten und den Schülertransport zu entzerren. „Wir halten es weiterhin grundsätzlich für richtig und wichtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben Bildung und Betreuung erfüllen können. Insbesondere ohnehin benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen aufgefangen werden und dürfen nicht ins soziale Abseits gleiten“, stellte Tepe klar. Zudem brauchten die jungen Menschen genügend Bewegungsmöglichkeiten und zusätzliche Sportangebote.

In dem neu gefassten Infektionsschutzgesetz heißt es jetzt: Überschreite in einer Kommune „an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“ Abschlussklassen und Förderschulen könnten durch die zuständige Behörde in den Ländern von dieser Regelung ausgenommen werden, zudem sei es möglich, eine Notbetreuung einzurichten.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.