Von den 15.000 Lehrkräften unterrichten 1.400 mit einer bis Ende 2016 befristeten Ausnahmegenehmigung, also ohne die sonst erforderliche Zusatzqualifizierung. Das geht aus der Bundestagsanfrage "Integrationskurse – Zulassungsverfahren und Situation der Lehrkräfte ohne Zusatzqualifizierung" hervor.
Die GEW-Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung fordert die Festanstellung der IntegrationskurslehrerInnen mit einer Vergütung, die sich am TVöD 11 orientiert. Sie plädiert für eine Unterrichtsverpflichtung von 26 Wochenstunden oder alternativ das Angebot eines Honorarvertrags mit einem dieser Einstufung entsprechenden Honorar von 54 Euro aus. Die ohne Zusatzqualifikation zugelassenen Lehrkräfte müssen eine kostenfreie und zumutbare Qualifizierung erhalten.
Weitere Themen des Infoblatts Weiterbildung Oktober 2016:
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