GEW NRW: Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist unzureichend
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz löst nach Ansicht der GEW NRW nicht das Problem der unterschiedlichen Lehrerbesoldung. Immerhin gibt es nun aber die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.