
Gleichbehandlung: Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts
02.10.2007
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen wegen des Geschlechts, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt erneut im Fall einer Lehrerin bestätigte.