Ungleiche Besoldung von Lehrkräften in NRW ist verfassungswidrig
Die bisherige Besoldung der Lehrkräfte stuft lediglich die Lehrkräfte an Gymnasien, Berufskollegs und der S II der Gesamtschulen in den höheren Dienst ein. Ein Rechtsgutachten belegt: Das ist verfassungswidrig.