GEW fordert Verlängerung von Zeitverträgen
Ein Jahr extra für alle!
Durch die Corona-Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom Mai wurde die zulässige Befristungsdauer um sechs Monate verlängert. Das Bundesforschungsministerium möchte diese Regel per Verordnung ausweiten. Der GEW geht das nicht weit genug.