
BAG-Urteil zur Stufenzuordnung
03.09.2013
Viele befristet beschäftigte Kolleginnen und Kollegen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen können jetzt mit einer höheren Einstufung in der Entgelttabelle des öffentlichen Dienstes und Gehaltsnachzahlungen rechnen.