Verwaltungsgericht Koblenz
Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten.