Ganztagsbetreuung
Rechtsanspruch häppchenweise
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll bis 2029 jahrgangsweise umgesetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Umsetzung bis 2025 versprochen. Ungeklärt sind nach wie vor Fragen der Finanzierung.