Bundesverfassungsgericht
Beschwerde zu paritätischen Wahllisten gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag abgewiesen. Es sei nicht ausreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei.