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Vorbereitungsdienst in Teilzeit – ein Modell im Kommen

Studieren mit Kind ist ja schon schwierig, aber Vorbereitungsdienst mit Kind–das geht gar nicht! So empfinden es viele Betroffene. Die Gründe, das Referendariat in Teilzeit leisten zu wollen, sind indes vielfältig: Ein Pflegefall in der Familie oder im Freundeskreis können entscheidend sein - ebenso aber auch finanzielle Fragen. Die GEW fordert daher schon lange, dass es möglich sein muss, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten. Hier findet ihr einen Überblick über die Regelungen.

Die meisten der Bundesländer lässt den Vorbereitungsdienst in Teilzeit mittlerweile zu. Auch die GEW war immer Befürworterin dieser Möglichkeit und hat in mehreren Bundesländern dafür gekämpft. Im Zuge der Dienstrechts- oder Lehrerbildungsreformen ist in den vergangenen Jahren in mehreren Ländern diese Möglichkeit geschaffen worden.

Die Modelle sind dabei sehr unterschiedlich: So nimmt zum Beispiel Hessen das Einführungs- und das Prüfungssemester aus. Die zwei Semester dazwischen kann man auf drei oder vier Semester strecken. Berlin erlaubt den Teilzeitvorbereitungsdienst bislang nur im Angestelltenverhältnis. Andere Länder beschränken die Möglichkeit auf die sogenannte familienpolitische Teilzeit, das heißt es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben.

GEW-Mitglieder können sich bei ihrem zuständigen Landesverband über den Teilzeit-Vorbereitungsdienst beraten lassen.

Stand: April 2023

Vorbereitungsdienst in Teilzeit – die Bundesländer im Überblick

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Ab 2019 kann man das Referendariat in Teilzeit absolvieren. Das Referendariat wird in der Teilzeitvariante 30 Monate dauern (12 Monate länger als in der Vollzeitvariante). Das entspricht einem Teilzeitfaktor von 60 Prozent. Im ersten Ausbildungsabschnitt wird der Umfang in der Regel auf sechs bis acht Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird dann der Vorbereitungsdienst auf zwei Schuljahre gestreckt. Die Besoldung wird bei der Teilzeitvariante im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

Des Weiteren ist die Teilzeitvariante an Bedingungen geknüpft und muss beantragt werden. Der Antrag kann über das Online-Bewerbungsprotal des Landes Baden-Württemberg gestellt werden. Auch sollte vor der Zulassung ein Beratungsgespräch beim zuständigen Ausbildungsseminar erfolgen. Wenn eins der folgenden dinge auf dich zutrifft kannst du einen Antrag auf den Vorbereitungsdienst in Teilzeit Stellen:

  • wenn ein Kind unter 18 Jahren betreut wird.
  • Wenn eine nach Ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen Person gepflegt wird.
  • Wenn die Schwerbehinderteneigenschafft nach § 2 Absatz 2 oder die Gleichstellung nach § 2 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt ist.

Die Kolleg*innen der GEW-Baden-Württemberg habe sich dafür eingesetzt, das Teilzeitreferendariat möglich ist. Es werden allerdings auch weitere Verbesserungen eingefordert. Die Forderungen sowie weitere Informationen findest du hier und auf der Webseite des Kultusministeriums für Lehrer*innen in Baden-Württemberg. Generelle Infos zu Vorbereitungsdiensten für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg gibt es hier.

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Es gibt keine Teilzeitregelung. Die GEW-Bayern informiert über Lehramtsausbildung in Bayern in dieser Broschüre

Links zum Thema:

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Folgende Teilzeitregelung ist vorhanden: „Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag auch in Teilzeit absolviert werden. In diesem Fall dauert er 24 Monate. Der Antrag muss mit der Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst gestellt werden.

Sollten Sie sich für die Teilzeit entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Teilzeitbeschäftigung ist derzeit für Beamte auf Widerruf nicht möglich, weil beamtenrechtliche Vorschriften dem entgegenstehen. Bis zu einer Änderung dieser Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst, die diesen in Teilzeit absolvieren möchten, jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden.
  • Die Teilzeitregelung ändert nichts an den Ausbildungsverpflichtungen. Es müssen alle Verpflichtungen gemäß der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter erfüllt werden, allerdings nicht in 18, sondern in 24 Monaten. Die Ausbildungszeit wird also gestreckt.
  • Die monatliche Unterhaltsbeihilfe reduziert sich auf 75 % des regulären Betrags. Da die Beschäftigung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgt, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.“

Auch die GEW Berlin informiert über das Referendariat in Teilzeit:

Die GEW Berlin hat sich sehr dafür eingesetzt, dass das Referendariat auch in Teilzeit absolviert werden kann. Mit dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz und der Verordnung Vorbereitungsdienst sind dafür endlich die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden. Allerdings hat es der Senat bisher versäumt, auch das Landesbeamtengesetz entsprechend zu ändern. Daher ist es zurzeit nur möglich, das „Teilzeit-Referendariat“ im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (volle Sozialversicherungspflicht) zu absolvieren, aber noch nicht im Beamtenverhälnis.

Für das „Teilzeit-Referendariat“ gelten folgende Regelungen:

  • Man muss sich von vornherein entscheiden, ob man das Referendariat in Teilzeit absolvieren möchte. Der Antrag auf Teilzeit muss bereits mit der Bewerbung gestellt werden, wobei dafür kein besonderer Grund erforderlich ist (anders beim Sonderurlaub ohne Bezüge). Ein Wechsel in Teilzeit während des Referendariats ist nicht möglich. Die Dauer des Referendariats wird dann von 18 auf 24 Monate ausgedehnt, allerdings mit entsprechend reduzierten Bezügen (75 Prozent).
  • Die SeminarleiterInnen erstellen einen individuellen Ausbildungsplan. Am Ende muss sichergestellt sein, dass dieselben Ausbildungsteile absolviert wurden wie in 18 Monaten (aber auch nicht mehr!). Die Höhe des Ausbildungsunterrichts beträgt 8 (anstelle von 10) Unterrichtsstunden, davon mindestens 3 (anstelle von 4) selbstständiger Unterricht. Die Gesamtzahl der Unterrichtsbesuche („Lehrproben“) entspricht der in Vollzeit – ist also insgesamt nicht höher.

Noch mehr Informationen gibt es bei der Senatsverwaltung und im Lehrerbildungsgesetz (LBiG).

Der Vorbereitungsdienst dauert, bei einer fünf jährigen Regelstudienzeit also zehn Semester einschließlich Praxissemester von mindestens 16 Wochen, 12 Monate. Ansonsten dauert er 18 Monate. Er kann unter besonderen Umständen mittels Antrag auf 12 Monate reduziert werden ohne dass die oben genannte Bedingungen zutreffen. Seit 2020 kann, nach §14 Abs. 5 der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP)entsprechend, der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolviert werden. Dies muss beantragt werden. Der 12-Monatige Vorbereitungsdienst kann als Teilzeit im Umfang von zwei drittel der Vollzeit absolviert werden. Das heißt der 12-Monatige Vollzeitdienst dauert nun 18 Monate in Teilzeit. Im Falle eines 18-Monatigen Vollzeitdienst wird als Teilzeit drei Viertel der Vollzeitdiensts veranschlagt. Also dann 24 Monate. Die Teilzeit ist nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft.

Weitere Informationen liefert dasMinisterium für Bildung, Jugend und Sport in dieserBroschüre und dieKolleg*innen der GEW-Brandenburg.     

 

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Es gibt keine Teilzeitregelung.

Ausführlicher informieren das Landesinstitut für Schule Bremen und das Lehrerausbildungsgesetz (§ 6 Vorbereitungsdienst).

Der Vorbereitungsdienst in Hamburg dauert 18 Monate. Die Absolvierung ist in Teilzeit möglich um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu ermöglichen. Die GEW-Hamburgsetzte sich dafür ein und begrüßt das dies nun möglich ist. Der Vollzeitdienst wird in 75% Teilzeit absolviert. Das heißt aus dem 18 Monaten Vollzeit werden 24 Monate Teilzeit. Anwärter*innenbezüge werden ebenso auf 75% gesetzt. Die Entscheidung für den 24-monatigen Vorbereitungsdienst sowie die Beratung sind vor Eintritt zu erfolgen. Der Wechsel in Teilzeit ist während des laufenden Vorbereitungsdienstes nicht vorgesehen.

Um einen Antrag auf Teilzeit erfolgreich stellen zu können, müssen folgende Bedingungen nach §63 Hamburgisches Beamtengesetz (HambBG) erfüllt sein:  

  • Ein Kind unter 18 Jahren betreuen
  • Bei Übernahme tatsächlicher Pflege einer Angehörigen Person (ärztlichen Gutachten erforderlich)

Über weitere Details zum Referendariat und der Teilzeit informiert die Stadt Hamburg auf ihrer Webseite.

 

Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate. Mit Blick auf mögliche Teilzeitregelungen heißt es im Hessischen Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011, § 38 Dauer und Gliederung der Pädagogischen Ausbildung (5): „Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann die pädagogische Ausbildung unter Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen nach § 63 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes erfolgen.“

§ 63 Abs. 2 HBG sieht vor, dass einer Beamtin oder einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden kann, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird. Familiäre Gründe sind die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen.

Noch gelten jedoch unter anderem folgende Regelungen:

  • Teilzeitbeschäftigung ist in der Einführungsphase und im Prüfungssemester nicht möglich.
  • Der Beginn der Teilzeitbeschäftigung ist nur zu Beginn eines Hauptsemesters möglich.
  • Die Ausbildung in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung erfolgt ggf. nacheinander. Der eigenverantwortete Unterricht in beiden Fächern bzw. einem Fach und einer Fachrichtung muss durchgängig möglich sein.
  • Die Module, Ausbildungsveranstaltungen und Ausbildungsinhalte der beiden Hauptsemester können auf bis zu 4 Semester verteilt werden.

Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst gibt es auch bei der Hessischen Lehrkräfteakademie

Der Reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Es ist möglich diesen auch in Teilzeit zu absolvieren. Dafür müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren
  • Übernahme der Pflege eines Pflegebedürftigen Familienmitglieds

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Modelle für das Referendariat in Teilzeit.

  1. Teilzeitbeschäftigung mit 50% der Vollzeitarbeitszeit. Bei dieser Variante wird die Dauer des Referendariats auf 36 Monate ausgeweitet.
  2. Teilzeitbeschäftigung mit 75% der Vollzeitarbeitszeit. Bei dieser Variante wird die Dauer des Referendariats auf 24 Monate ausgeweitet.  

Die Teilzeit muss beim Land beantragt werden und wird mit der Bewerbung abgegeben. Wenn eine Doppelqualifikation erreicht werde will, kann der Antrag auf Teilzeit erst nach Absolvierung der theoretischen Ausbildungsanteile der Ersten Phase der Lehrer*innenausbildung für die weitere Schulart stattgegeben werden. Das ist in der Regel nach ca. 6 Monaten.

Weitere Informationen Findest du hier.

Auch die GEW-Mecklenburg-Vorpommern Informiert über das Teilzeitreferendariat. Es ist demnach möglich innerhalb des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit zu wechseln. Hierfür muss drei Monate im Voraus ein Antrag gestellt werden. Möglich ist dies nur wenn die Gründe für die Teilzeit vor beginn des Referendariats noch nicht gegeben waren. Es ist des Weiteren auch möglich von Teilzeit wieder in die Vollzeit zu wechseln. Fristen sind hierfür Jährlich zum 1.08. bzw. 01.02.

Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate. Ein Referendariat in Teilzeit ist möglich. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren.
  • Pflege einer Pflegebedürftige nahe Angehörige Person in häuslicher Umgebung (Bestätigung durch ärztliches Gutachten).
  • Pflege einer pflegebedürftigen minderjährigen nahen Angehörigen Person in Häuslicher und außerhäuslicher Umgebung (Bestätigung durch ärztliches Gutachten).

Im Land Niedersachsen exzitieren 2 Modelle zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit:

Modell A:

  • Ausbildung erfolgt in beiden Unterrichtsfächern
  • alle Seminarveranstaltungen sind verpflichtend
  • der Ausbildungsunterricht kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Bezüge werden entsprechend gekürzt
  • Gesamtdauer: 18 Monate

Modell B:

  • In der ersten Phase: nur ein Unterrichtsfach; Seminarveranstaltungen und pädagogische Seminar für dieses Fach sind verpflichtend; Ausbildungsunterricht nur für dieses Fach und kann bis auf die Hälfte reduziert werden; Bezüge werden entsprechend gekürzt.
  • In der zweiten Phase wird dann das andere Unterrichtsfach ausgebildet, ansonsten ist alles wie in Phase eins.
  • In der letzten Phase werden dann beide Fächer gelehrt, auch hier gelten alle Voraussetzungen wie in den vorherigen Phasen. Die Gesamtdauer nach diesem Modell beträgt bis zu 36 Monate.      

Zu beachten ist, dass das Modell A als vorrangig gilt. Modell B kommt nur nach Absprache mit dem Studienseminar zur Verwendung.   

Weitere Informationen und Gesetzestexte gibt es auf dem Merkblatt für Beamt*innen des Landes Niedersachsen. Des Weiteren gibt es  die Infoseite des niedersächsischen Kultusministeriums mit generellen Informationen zum  Vorbereitungsdienst und zu den zwei Modellen.

Das Referendariat dauert in NRW 18 Monate. Die Kampagne des GEW-Landesverbandes NRW „Besser anders: Teilzeit-Ref jetzt!“ hat im Sommer 2018 große Wirkung gezeigt. Das Referendariat in Teilzeit kann nun aus familienpolitischen Gründen beantragt werden (§ 64 Abs. 1 Landesbeamtengesetz). Voraussetzung für die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines*r pflegebedürftigen nahen Angehörigen (§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz). Das landesweit einheitliche Modell entspricht einer Teilzeit von 75 Prozent der regulären Ausbildungszeit und bewirkt eine Verlängerung des Ausbildungszeitraums von 18 auf 24 Monate. 

Eine nachträgliche Antragstellung auf Teilzeit ist nach §8a der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) auch bedingt möglich. Hier sind zwei dinge zu beachten. Wenn die Bedingungen nachträglich für die Teilzeit eintreten kann der Antrag spätestens einen Monat vor Einstellung des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. Wenn das nicht möglich war, kann im, auf die Einstellung folgenden, ersten und Zweiten Schulhalbjahr einen Antrag auf Teilzeit stattgegeben werden. Dies muss spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahrs gestellt worden sein.

Über den Vorbereitungsdienst in NRW informiert auch der GEW Landesverband NRW

Weiter Infos zum Vorbereitungsdienst gibt es hier.

Der Reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Regelungen zu einem Teilzeit-Referendariat.

GEW-Mitglieder können sich bei der GEW-Reinland-Pfalz zu diesem Thema beraten lassen. Allgemeine Informationen über den Vorbereitungsdienst gibt die GEW hier.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Es gibt keine Regelungen zu einem Teilzeit-Referendariat.

Der Vorbereitungsdienst dauert 16 Monate. Es gibt keine Teilzeitregelung.

Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst gibt es beim Ministerium. Ergänzend empfehlen sich die Lektüre der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 2011 und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2009.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate, kann aber seit dem 1. Februar 2017 auch im Teilzeitmodell auf 24 Monate verlängert (bei dann nur 3/4 der monatlichen Vergütung) werden, wenn Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Studienreferendarinnen und -referendare

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt,
  • neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsordnung I anstrebt oder
  • neben dem Vorbereitungsdienst habilitiert oder eine Dissertation bearbeitet.

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt werden. Da die Unterrichtsverpflichtung während des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit nach § 14 Absatz 6 Lehramtsprüfungsordnung II reduziert wird,  werden während des gesamten Vorbereitungsdienstes von 24 Monaten Ausbildungsbezüge in Höhe von 75% der vollen Ausbildungsbezüge gewährt.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst geben das Ministerium, die Lehramtsprüfungsordnung II (§ 12) vom 12. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 9) sowie die Themenseite der GEW Sachsen.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Dabei kann er auf 12 Monate minimal gekürzt werden und maximal auf 30 Monate verlängert werden. Es ist möglich ihn in Teilzeit zu absolvieren. Dabei kann die Teilzeit in einem Umfang von 75%, 60% oder 50% geleistet werden. Der Dienst verlängert sich entsprechend um 6, 12 oder 18 Monate. Eine erfolgreiche Antragsstellung auf Teilzeit ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens ein Kind unter 18
  • Sonstige pflegebedürftige angehörige tatsächlich Pflegen oder Betreuen (ärztliches gutachtet erfordert)
  • Teilzeit darf dienstlichen Belangen nicht im Weg stehen

Zu entnehmen ist dies dem Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein §62 Absatz 1. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des Landes SH. Auch die Kolleg*innen der GEW-SH informieren über den Vorbereitungsdienst und stellen eine Broschüre bereit, die jedes Jahr aktuell gehalten wird. Die Broschüre kann hier bestellt werden.

 

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist unterschiedlich. Für das Lehramt an Grundschulen sind 12 Monate vorgesehen. An Regelschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik sind 24 Monate vorgesehen, die in der Regel um ein halbes Jahr aufgrund von Schulpraktika gekürzt werden. Der Vorbereitungsdienst kann in Teilzeit abgelegt werden. Hier gilt nach §6 Abs. 3 ThürAZStPLVO folgendes:

  • Der Antrag auf Teilzeit soll spätestens mit beginn des Vorbereitungsdienstes beim zuständigen Staatlichen Schulamtes gestellt werden
  • Die Teilzeit kann im Umfang von der Hälfte, zwei drittel oder drei Viertel der Vollzeit geleistet werden dementsprechend verringern sich auch die Bezüge
  • Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich angemessen

Weiter Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit gibt es auch beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Generelle Orientierung zum Start des Vorbereitungsdienstes gibt die GEW-Thüringen hier.