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Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche

Neben den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst und Haustarifverträgen schließt die GEW auch bundesweite Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche ab. Seit Sommer 2012 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für pädagogisches Personal, das in Betrieben, die überwiegend Maßnahmen nach SGB II und SGB II anbieten, arbeitet. Der Branchen-Mindestlohn wurde 2015, 2017 und zuletzt 2019 mit Geltung bis 2022 schrittweise erhöht. Seit Januar 2014 verhandeln GEW, ver.di und die Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) zudem über einen umfassenden Branchentarifvertrag für die Weiterbildung, bislang ohne Abschluss.