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GEW: „Neues Befristungsrecht jetzt durchsetzen!“

Bildungsgewerkschaft: Wissenschaftszeitvertragsgesetz tritt in Kraft

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt, dass das novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt in Kraft tritt. Die Bildungsgewerkschaft fordert die Arbeitgeber auf, das neue Befristungsrecht „aktiv umzusetzen“. „Die Novelle ist zwar in vielen Punkten hinter den Forderungen der GEW zurückgeblieben. Aber im Ergebnis hat sich die Rechtsposition befristet Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert – wenn die neuen Befristungsregelungen nicht unterlaufen, sondern konsequent angewendet werden“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller heute in Frankfurt a.M. Der Deutsche Bundestag hatte die Novelle im Dezember 2015 verabschiedet, mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die neuen Bestimmungen am 17. März in Kraft. 

Der GEW-Vize hob hervor, dass der Gesetzgeber etliche Reformvorschläge der GEW aufgegriffen habe. „Wer weder in einem Drittmittelprojekt arbeitet noch zur Qualifizierung beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis – Dauerstellen für Daueraufgaben“, betonte Keller. Weiter habe der Gesetzgeber Kurzzeitverträgen enge Grenzen gesetzt. „Das neue Gesetz verlangt, dass die Laufzeit von Zeitverträgen dem Befristungsgrund entspricht: Bei Drittmittelverträgen ist die Projektlaufzeit auszuschöpfen, bei Qualifizierungsverträgen muss die Laufzeit angemessen sein. Willkürliche Kurzzeitverträge sind in Zukunft illegal“, machte Keller deutlich. 

Er kündigte an, dass die GEW die Mitglieder unterstützen werde, ihre verbesserte Rechtsposition durchzusetzen – „im Zweifelsfall auch vor den Arbeitsgerichten“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. „In erster Linie setzen wir aber darauf, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Arbeitgeberrolle verantwortungsbewusst wahrnehmen und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen wirksame Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen ergreifen.“ 

Info: Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten ist die im Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes am 16. März veröffentlicht worden und wird am 17. März in Kraft treten. Die GEW hat eine Synopse erstellt, die den geltenden Gesetzestext, den Gesetzentwurf der GEW vom Januar 2015 und die dem Bundestag vorliegenden Gesetzesänderungen gegenüberstellt und kommentiert.

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