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GEW: „Bund muss das Kooperations- und Finanzierungsproblem grundlegend lösen“

Bildungsgewerkschaft in der Bundestagsanhörung zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur

Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, das Kooperationsverbot im Bildungsbereich nicht nur befristet zu lockern, sondern vollständig aufzuheben. Die Gewerkschaft verlangte, das Problem des kommunalen Investitionsstaus dauerhaft zu lösen. "'Öffentlich-Private Partnerschaften' (ÖPP) als Finanzierungsvariante kommunaler Investitionen lehnen wir strikt ab", betonte GEW-Bildungsökonomieexperte Ansgar Klinger am Montag während der Bundestagsanhörung zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in Berlin.

"Die sogenannten ÖPP sind nicht sinnvoll. Diese Partnertschaften sind eine Form der Privatisierung der Daseinsvorsorge", betonte Klinger. Zahlreiche negative Erfahrungen sowie die Berichte der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder belegten, dass ÖPP die Kommunen teuer zu stehen kommen. Da die operativen Entscheidungen von den gewählten Parlamenten auf private Träger übergingen, hebeln sie zudem demokratische Willensbildungsprozesse und Kontrollen aus.

Das GEW-Vorstandsmitglied sprach sich für eine erweiterte Bundeskompetenz bei entsprechenden Finanzhilfen für Investitionen aus. Gleichzeitig solle der Bund größeren Einfluss auf die Umsetzung seiner Finanzhilfen bekommen. Eine Befristung der Bundesunterstützung für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen sei nicht sinnvoll, sagte Klinger. Der Bildungsfinanzbericht verdeutliche ein zentrales Problem der Finanzierung im Föderalismus: Der Bund habe 2013 gerade einmal zehn Prozent des Bildungsbudgets aufgebracht, obwohl er Hauptprofiteur der Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungswesens ist. Selbst die Kommunen leisteten mit gut 15 Prozent deutlich mehr als der Bund. Die Hauptlast trügen die Länder. Sie erbrächten mehr als den fünffachen Anteil des Bundes. Deshalb müsse das Kooperationsverbot im Bildungsbereich nicht nur für Ausnahmefälle befristet gelockert, sondern endlich komplett gekippt werden.

 

Klinger unterstrich, dass die geplanten 3,5 Milliarden Euro - gestreckt auf einen Zeitraum von drei Jahren - für finanzschwache Kommunen ein Schritt in die richtige Richtung seien. "Der gesamte Investitionsstau, um marode Schulen zu sanieren, beträgt jedoch schon heute 34 Milliarden Euro. Er könnte in drei Jahren erheblich höher liegen. Deshalb ist eine Einschränkung der Unterstützung auf finanzschwache Kommunen nicht zielführend", sagte der GEW-Experte. Zudem würden die Probleme, die zu dem Investitionsstau geführt haben, mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht gelöst, sondern eher perpetuiert: Erst wenn die Kommunen mehr Steuern einnehmen, etwa durch eine höhere Besteuerung großer Einkommen und Vermögen oder durch die Weiterentwicklung der Gewerbe- zur Gemeindewirtschaftssteuer - ließen sich die Finanzierungsfragen lösen.

Info: Die Bundesregierung verknüpft die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit einer Änderung des Grundgesetzes, um Investitionen besser zu fördern und die kommunale Bildungsinfrastruktur befristet zu unterstützen. Diese Änderung steht im Mittelpunkt der heutigen Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages.

Die öffentliche Anhörung zum Thema "Bessere Förderung von Investitionen, kommunale Bildungsinfratsruktur" findet ab 14 Uhr in der 95. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages statt.

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