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GEW: „Anspruch behinderter Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe endlich einlösen!“

Bildungsgewerkschaft zum fünften Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Regierungen in Bund und Ländern gemahnt, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) mit deutlich mehr Engagement als in der Vergangenheit voranzutreiben. „Die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen an der gesellschaftlichen Entwicklung kommt in Deutschland nur schleppend voran. Auch wenn es Schritte in Richtung eines inklusiveren Bildungssystems gegeben hat, bleibt die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland weiterhin Flickwerk und hinkt im internationalen Vergleich hinterher“, sagte Ilka Hoffmann, für Schule verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied und Inklusionsexpertin, heute in Frankfurt a.M. anlässlich des fünften Jahrestages der Ratifizierung der UN-BRK am Mittwoch.
„Der Paradigmenwechsel vom Ansatz der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen hin zum Anspruch auf diskriminierungsfreie, uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen ist noch wenig vorangekommen“, bedauerte Hoffmann. Sie forderte in diesem Zusammenhang, die uneingeschränkte Barrierefreiheit sowie den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ endlich mit Leben zu füllen. Hierzu gehörten auch das Stimm-, Antrags- und Vetorecht der Behindertenbeauftragten in allen kommunalen Entscheidungsgremien.
Info: Die GEW hat auf ihrem Gewerkschaftstag 2013 in Düsseldorf den Antrag „Menschenrechte umsetzen: Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkennen und Teilhabe sicherstellen“ beschlossen. Den Beschluss finden Sie rechts in der Downloadbox.

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Ulf Rödde
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