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Gutachten

Eine Reihe von Gutachten bringen Licht ins Dunkle: Ist die Lohndiskriminierung von Grundschullehrerinnen verfassungsgemäß? Wie ist die Rechtssituation in den Bundesländern? Welche Wege zur Anhebung der Besoldung auf A13 wurden in den Bundesländern gegangen?

Grundschullehrer_innen leisten eine Arbeit, die unterschätzt und abgewertet wird. Das zeigt ein Blick in die Besoldungstabellen. Als Begründung heißt es, Grundschullehrer_innen arbeiteten überwiegend pädagogisch. Das stelle geringere Anforderungen als Berufsvorbereitung und Wissensvermittlung an weiterführenden Schulen. Doch das ist haltlos und diskriminiert Frauen und deren berufliche Arbeit. Prof. Dr. Eva Kocher, Dr. Stefanie Porsche und Dr. Johanna Wenckebach von der Europa-Universität Viadrina diskutieren in ihrem Gutachten für die GEW die Rechtsgrundlagen und prüfen, ob von der Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in A 12 ein Geschlecht in besonderer Weise betroffen ist. Im Interview bekräftigt Prof. Dr. Eva Kocher ihre Ergebnisse.

Die GEW NRW fordert Landesregierung und Landtag auf, zeitnah gesetzgeberisch initiativ zu werden, um die in Teilen verfassungswidrige Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer zu korrigieren. Ein im Auftrag der GEW NRW verfasstes Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine belegt, dass die un­ter­schied­liche Besoldung gleichwertiger Lehrämter verfassungswidrig ist.

Seit Jahren kämpfen die GEW Hamburg und die GEW Bremen dafür, alle Grund-und Mittelstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen haben, wie alle anderen Lehrkräfte nach A13 Z bzw. E13 zu bezahlen. Nun liegt ein von der GEW beauftragtes Rechtsgutachten vor in dem dargelegt wird, dass die schlechtere Bezahlung der Grund- und Mittelstufenlehrkräfte in Hamburg nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ergebnis der Untersuchung "Kritische Untersuchung des Besoldungsrechts der Lehrkräfte – Möglichkeiten und Grenzen einer Neuregelung" von Jörg Junge: Die künftigen LehrerInnen sind grundsätzlich alle gleich zu besolden. Sie müssen unabhängig vom jeweiligen Lehramt in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 eingeordnet werden. Das bedeutet konkret: Alle Lehrkräfte müssen zukünftig mindestens A13 erhalten.

Die Studie von Andrea Jochmann-Döll liefert Anregungen für eine diskriminierungsfreie Eingruppierung von Lehrtätigkeiten. Sie analysiert die Arbeitsanforderungen an der Sekundarstufe II in Berufsschulen, Gymnasien und Gesamtschulen als einen männerdominierten Bereich einerseits und Grundschulen als einen frauendominierten Bereich andererseits mit einem anerkannt geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungsverfahren.