Zum Inhalt springen

WissZeitVG

Nur kleine Verbesserungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat einen Entwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt.

Dauerstellen für Daueraufgaben - GEW-Aktion am Berliner Brandenburger Tor 2015 (Foto: Kay Herschelmann)

Allen zuhören, das Gesetz besser machen, für mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit sorgen – diesen Anspruch wollten die Ampelparteien und das Bundesforschungsministerium mit der Reform des WissZeitVG einlösen. Doch die Mitte März vorgelegten Eckpunkte lösten einen regelrechten Proteststurm aus. Kritik kam nicht nur von Betroffenen und Gewerkschaften, sondern auch von Hunderten Professorinnen und Professoren. Nur 51 Stunden später schickte das Ministerium die Vorschläge „zurück in die Montagehalle“ und lud zu einer weiteren großen Diskussionsrunde ein.

Die überarbeiteten Reformpläne hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nun Anfang Juni präsentiert. Um im Bild zu bleiben: Sehr viel geschraubt wurde nicht. Eine Nachbesserung gab es nur bei der Postdoc-Höchstbefristung – dem Punkt, an dem sich der Protest entzündete.

„Der Druck wird erhöht.“ (Amrei Bahr)

Die Eckpunkte hatten nach der Promotion nur noch eine maximale Befristungsdauer von drei – statt bislang sechs – Jahren vorgesehen. Nun will das Ministerium ein neues 4+2-Modell einführen. Nach vier Jahren mit einem befristeten Arbeitsvertrag soll eine weitere Befristung nur mit Anschlusszusage möglich sein, also wenn die Postdocs danach eine entfristete Stelle erhalten. Wie bisher, das hatten die Eckpunkte schon vorgesehen, verlängert sich der Höchstbefristungszeitraum, wenn minderjährige Kinder zu betreuen sind, eine Behinderung oder chronische Erkrankung vorliegt. Auch wenn Angehörige gepflegt werden, soll dies künftig gelten.

Die Wissenschaftsorganisationen, also die Arbeitgeber, loben die Neuregelung als „sinnvollen Kompromiss“. Junge Forschende sehen das anders. „Der Druck wird erhöht“, kritisierte Amrei Bahr von #IchBinHanna. Die neuen Vorschläge seien eine „Scheinreform“, hieß es auf Twitter. Die besten Köpfe würden so nicht in Deutschland gehalten, sondern abwandern.

Kein gemeinsamer Ampel-Vorschlag

Kleine Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand sehen aber auch die kritischen Stimmen. Wie schon im Eckpunktepapier festgehalten, soll es nun erstmals eine Untergrenze für die Laufzeit der Erstverträge geben – bei Promovierenden drei Jahre und nach der Promotion zwei Jahre. Für studentische Beschäftigte ist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr geplant. Allerdings handelt es sich jeweils nur um Soll-Vorschriften. Die Tarifsperre soll nicht aufgehoben, aber gelockert werden. Für Drittmittelbeschäftigte ist in den ersten Jahren eine Gleichstellung vorgesehen und damit ebenfalls ein Anspruch auf Vertragsverlängerung bei Mutterschutz und Elternzeit.

Anders als die Eckpunkte ist der Referentenentwurf kein gemeinsamer Ampel-Vorschlag, sondern nur FDP-Position. Weiterer Streit ist vorprogrammiert. Der Entwurf muss nun mit den anderen Ressorts abgestimmt werden, auch mit den Ländern will Stark-Watzinger diskutieren. Nach der Sommerpause soll sich das Kabinett damit befassen, danach das Parlament. Im Frühjahr 2024 könnte das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.