Seit die Länder 2006 die Alleinzuständigkeit für die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten erhalten haben, gibt es kein einziges Bundesland, was den Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ uneingeschränkt umgesetzt hat. Die Gehaltsunterschiede im gleichen Amt zwischen den Bundesländern betragen inzwischen bis zu 18 Prozent. Eine Lehrerin in Berlin verdient zum Beispiel im Jahr bis zu 7000 Euro weniger als ihre Kollegin in Bayern. Das zeigen die Berechnungen, die der DGB jetzt aktuell vorgelegt hat.
Unterschiede von bis zu 18 Prozent
Die GEW hatte die Föderalisierung des Dienstrechts schon 2006 kritisiert. Gerade vor dem Hintergrund der Schuldenbremse war zu befürchten, dass die Bundesländer auf dem Rücken ihrer Beamten und Versorgungsempfänger sparen würden. Die Klagemöglichkeit wegen zu niedriger Besoldung erweist sich bislang - wegen jahrelanger Verfahrensdauern - als stumpfes Schwert, und das Streikrecht wird den Betroffenen bislang verwehrt. Nebenstehend steht der Text des Besoldungsreports aus dem April 2014 zum Download bereit, darunter die aktualisierten Besoldungsdiagramme mit Stand März 2015.