Was ist passiert?
Am 25. Januar teilte der Vorstand des Goethe-Instituts in einem internen Rundschreiben mit, dass an den Inlandsinstituten ab sofort keine Honorarverträge mehr abgeschlossen werden dürften. Hintergrund ist eine Überprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die in einem laufenden Verfahren zu der Auffassung gelangt ist, dass die vom Goethe-Institut beschäftigten Honorarlehrkräfte überwiegend scheinselbstständig seien. Das bedeutet, der Arbeitgeber habe über Jahre versäumt, für diese Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Die Entscheidung des Goethe-Instituts, wegen rechtlicher Unsicherheiten ab sofort keine Honorarverträge mehr abzuschließen, stelle die Institute in Deutschland vor eine existenzielle Herausforderung, erklärte GEW-Tarifexperte Andreas Gehrke heute in Frankfurt a.M. Bisher sei der Unterricht an den zwölf Inlandsinstituten überwiegend durch Honorarlehrkräfte abgedeckt worden. Wenn diese nicht mit anderen Vertragsformen weiterbeschäftigt werden, müssten zahlreiche Kurse abgesagt werden. Den Instituten, die sich über den Verkauf von Sprachkursen selbst finanzieren, würden die Einnahmen wegbrechen.
Wer ist betroffen?
An den Goethe-Instituten in Deutschland arbeiten rund 300 Tarifbeschäftigte und bislang etwa 450 Honorarlehrkräfte. Die Institute finanzieren sich vor allem über den Verkauf von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache). Die Honorarlehrkräfte führen etwa 80 Prozent des Unterrichts in diesen Kursen durch. Sie verdienen deutlich weniger als Vertragslehrkräfte in gleicher Tätigkeit.
Nicht betroffen sind die Goethe-Institute im Ausland, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Beschäftigung von Honorarlehrkräften an den Auslandsinstituten richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.