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Vom BAT in den TVöD

Mit der Unterzeichnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 13. September 2005 gilt ab dem 1. Oktober 2005 ein neues Tarifrecht - auch für die Beschäftigten des Goethe-Instituts.

Spezielle Informationen für die Beschäftigten des Goethe-Instiutts

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 13. September 2005 wurde der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Damit ist auch der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD (TVÜ), der regelt, wie für die aktuell Beschäftigten der Übergang in den TVöD erfolgt, in Kraft gesetzt. Der TVöD gilt ab dem 1.10. 2005.

Mit der Einführung des TVöD wird

  • ein einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter geschaffen,
  • das Tarifrecht wesentlich vereinfacht und
  • da, wo es sinnvoll ist, Beamtenrecht durch eigenständiges Tarifrecht abgelöst (nicht bei den Auslandsbezügen!).

Bis zuletzt drohte der Tarifabschluss zu scheitern, da bei vielen Punkten in den Redaktionsverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. Auch jetzt gibt es noch offene Baustellen:

  • Die Eingruppierung – also die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen – wird erst bis Ende 2006 abschließend verhandelt. Bis dahin gelten die Eingruppierungen nach BAT bzw. goethe-spezifischen Eingruppierungen weiter. Entsprechend der Regelungen im TVÜ wird eine Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD vorgenommen.
  • Strukturausgleiche sind noch abschließend verhandelbar.

Wie erfolgt der Umstieg vom BAT in den TVöD im Goethe-Institut?

Hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem Öffentlichen-Mittel-Bereich und dem Eigenmittelbereich:
Im Öffentlichen-Mittel-Bereich hat die GEW tariflich geregelt, dass die jeweils für die Angestellten des Bundes geltenden Tarifvorschriften auch für die Angestellten des Goethe-Instituts gelten. Auch Ortskräfte, die tariflichen Anspruch auf BAT-Arbeitsbedingungen haben, werden in den TVöD übergeleitet. Verhandlungsbedarf besteht bei den Eingruppierungen. Da vorläufig noch die goethe-spezifischen Eingruppierungen Anwendung finden, ist Eile nicht geboten.

Im Eigenmittelbereich ist die tarifliche Situation eine andere:
In den Übernahmetarifverträgen haben wir jeweils konkrete Tarifstände für die Angestellten des Bundes in Bezug genommen. Hier gilt also der BAT mit Stand vom 1. November 2002 weiter, bis ein neuer Tarifvertrag geschlossen wird. Einen „Überleitungsautomatismus“ gibt es hier nicht. Der Vorstand des Goethe-Instituts hat angekündigt, dass die Beschäftigten im Eigenmittelbereich „unter Vorbehalt“ in den TVöD übergeleitet werden. Dies ist möglich, soweit damit Verbesserungen für die Beschäftigten – z. B. Einmalzahlungen – verbunden sind. Bei Verschlechterungen, die der TVöD vorsieht, z. B. bei der Arbeitszeit (39 Stunden statt bisher 38,5 Stunden pro Woche) ist dies nicht möglich.
Die GEW ist zu Verhandlungen zur Überleitung in den TVöD auch im Eigenmittelbereich bereit. Vor allem um den Personalverbund zwischen Öffentlichem Mittelbereich und Eigenmittelbereich zu sichern, ist ein tariflicher Gleichklang wichtig. Ein erster Gesprächstermin mit dem Vorstand ist für Oktober 2005 vorgesehen.

Was ändert sich durch den TVöD?

  • Das Gehalt bleibt erst einmal (mindestens) gleich. Allerdings wird bei der Überleitung eine neue Entgeltgruppe zugeordnet. Besitzstandsregelungen gibt es für kindbezogene Gehaltsbestandteile und Funktionszulagen.
    ·Im Bereich des Bundes gilt als neue bundeseinheitliche Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche. Die Beschäftigten im Westen arbeiten also eine halbe Stunde länger, die im Osten eine Stunde weniger.
  • Beihilfeansprüche für die Beschäftigten, die zum 31. Juli 1998 unter BAT-Bedingungen im Goethe-Institut beschäftigt waren, sind durch eine Protokollerklärung zu § 13 im TVÜ abgesichert.
  • Auch privat Versicherte erhalten künftig nur einen Zuschuss zum Krankengeld und keine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt. Zunächst ein, perspektivisch acht Prozent der Monatsentgelte sollen danach leistungsbezogen ausgezahlt werden. Für den Bereich des Bundes sollen die Modalitäten der Leistungsbezahlung in einem Tarifvertrag geregelt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der GEW-Homepage werden alle Informationen zum TVöD eingestellt. Ein kleines ABC zum TVöD, Tariftexte und die neue Entgelttabelle sind im Druck. Wir werden alle GEW-Mitglieder über unsere Vertrauensleuteverteiler mit den Materialien versorgen.