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Vergaberechtsreform: Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt vor

Das deutsche Vergaberecht für Dienstleistung wird gemäß der Europäischen Dienstleistungsrichtline überarbeitet. Seit Anfang Juni 2015 liegt der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die GEW setzt sich vor allem für eine Reform bei der Vergabe der sozialen Dienstleistungen ein: Ziel ist es, die sozialen Missstände der Beschäftigten im Bereich der BA- finanzierten Aus- und Weiterbildung zu beseitigen.

Der Bereich der öffentlich finan­zierten Aus- und Weiterbildung unterliegt seit Jahren einem enormen Kostendruck auf Grund­lage einer preisorientierten Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dieser Preiswettbe­werb insbesondere in den Bereichen berufliche Bildung, Übergang Schule-Beruf und Beschäf­tigung/Qualifizierung stellte Einrichtungen vor die Wahl, Arbeitsbereiche aufzugeben oder auszugründen. Alle Weiterbildungseinrichtungen benö­tigen umgehend Alternativen zur aktuellen Verga­bepraxis.

Die neue Gesetzgebung soll zum 18. April 2016 in Kraft treten. Der seit dem 6. Juni 2015 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung soll im Herbst sowohl den Deutschen Bundestag als auch den Bundesrat passieren. Das Gesetz umfasst die Vergabe aller durch die öffentliche Hand in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.

Forderung der Gewerkschaften

Aus gewerkschaftlicher Sicht geht es insbeson­dere um den Schutz der Marktteilnehmer vor Lohndumping und Unter­laufen arbeits- und sozial­rechtlicher Standards. Die GEW setzt sich vor allem für die Reform bei der Vergabe der sozialen Dienstleistungen ein, um die jahrelangen Missstände der Beschäftigten im Bereich der BA- finanzierten Aus- und Weiterbildung zu über­winden. Ziel ist die Schaffung einer Grundlage für einen Branchentarifvertrag nach Tarifvertragsgesetz.