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UNICEF-Studie zur Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland

Jeder dritte nach Deutschland einreisende Flüchtling ist ein Kind oder Jugendlicher. Schätzungsweise 65.000 geflüchtete Kinder leben mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Trotz ihrer schwierigen Lebenssituation erhalten diese Mädchen und Jungen nur unzureichende staatliche Unterstützung. Sie leben mit ihren Familien oft jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften ohne Privatsphäre. Medizinisch werden sie nur notdürftig versorgt. Bürokratische Hindernisse erschweren ihren Zugang zu Bildung. Das Handeln der Behörden widerspricht häufig den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.

Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „In erster Linie Kinder –Flüchtlingskinder in Deutschland“, die vom Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (B-UMF) im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde. Die Untersuchung beleuchtet umfassend die Situation der Kinder, die mit ihren Familien in Deutschland Zuflucht suchen.

Zusammenfassend werden folgende Hindernisse bezüglich Bildung und Ausbildung genannt:

„Bereits die Einschulung stellt für Flüchtlingskinder eine große Hürde dar. Nicht immer stehen genügend Schulplätze und passende Sprachlernangebote zur Verfügung. Die Familien sind oftmals auf Unterstützung Dritter angewiesen, um überhaupt einen Schulplatz zu finden.

Gerade für ältere Kinder ab 16 Jahren ist der Mangel an Schulplätzen problematisch, da ein Schulbesuch oft die einzige Möglichkeit für eine weiterführende Bildung ist. Für diese Gruppe ist die Unterstützung durch private Initiativen besonders wichtig. Neben den Schwierigkeiten beim Einstieg gestalten sich auch die Übergänge in die weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsverhältnisse sehr schwierig. Auch das ist oft auf restriktive ausländerrechtliche Regelungen zurückzuführen. So hängt die Aufnahme von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen beispielsweise bei Geduldeten von der Zustimmung der Ausländerbehörde ab.

Wichtig für den Zugang zum Bildungssystem sind auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Sie sind für junge Flüchtlinge nur sehr schwer zu erlangen. Voraussetzung für eine Förderung ist jeweils entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine längere Voraufenthaltszeit. So scheitert die Weiterbildung oft bereits an der Finanzierung. Auch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht Flüchtlingskinder oft nicht, bzw. nimmt sie nicht als Zielgruppe wahr.“