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Tariferhöhung für den Eigenmittelbereich gesichert

Der Vorstand des Goethe-Instituts hat dem Änderungstarifvertrag zur Übernahme des Tarifergebnisses zum TVöD vom 29. April zugestimmt. Damit gelten die Gehaltserhöhungen für den Eigenmittelbereich ohne Vorbehalt.

(Foto: GEW)

Der Vorstand des Goethe-Instituts hat eingelenkt und den Änderungstarifvertrag zur Übernahme des Tarifergebnisses zum TVöD vom 29. April unterschrieben. Damit gelten die Gehaltserhöhungen für den Eigenmittelbereich, die bereits rückwirkend zum 1. März 2016 gezahlt wurden, ohne Vorbehalt und ohne Gegenforderung.

Hintergrund: Der Vorstand hatte die Übernahme des Tarifergebnisses für die im Eigenmittelbereich Beschäftigten von einer Erklärung der GEW abhängig machen wollen. Diese sollte klarstellen, dass die durch den Einsatz digitaler Medien entstehende Mehrarbeit der Lehrkräfte durch die Unterrichtsverpflichtung von 24 Einheiten pro Woche abgegolten wäre. Die Tarifkommission der GEW lehnte es jedoch ab, die Erklärung zu unterzeichnen, die den Tarifvertrag ad absurdum geführt hätte.

Die unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung des zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Tarifvertrags sind indes noch nicht ausgeräumt. Die GEW-Tarifkommission hält daran fest, dass Mehrarbeit, die über das Führen des elektronischen Klassenbuchs hinausgeht, nicht zu den sogenannten Zusammenhangstätigkeiten der Lehrkräfte gehört. Ob und in welcher Form weitere neue Unterrichtsmedien zum Einsatz kommen, ist nun Gegenstand der Verhandlungen zwischen Vorstand und Betriebsräten.