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Tarifeinigung beim Auslandszuschlag erzielt

Im November fanden im Bundesinnenministerium in Berlin Tarifverhandlungen zum Auslandszuschlag für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind, statt. Diese Tarifverhandlungen waren notwendig geworden, da für die Beamten künftig nicht mehr die Besoldungsgruppe sondern das Grundgehalt für die Bemessung des Auslandszuschlags ausschlaggebend sein wird.

Das Ergebnis

Nach anfänglichem Widerstand der Arbeitgeberseite konnten sich die Gewerkschaftsvertreter mit ihrer Forderung nach einer der Beamtenregelung entsprechenden Übertragung durchsetzen. Die Auslandszuschlagstabelle für die Beamten wird auch für die Tarifbeschäftigten Anwendung finden. Zur Anwendung kommt die Tabelle, die für die Beamten ab 1. Januar 2011 gilt. Trotzdem wird es eine gesonderte Tabelle für die Tarifbeschäftigten geben, da die Tabellenwerte bei Vergütungserhöhungen gleich bleiben. Nur bei einer Besoldungserhöhung steigen auch die Auslandszuschläge.
Bei einer Auseinanderentwicklung von Beamtenbesoldung und tariflicher Vergütung kommt es zu unterschiedlichen
Tabellen. Wenn bei den Beamten die Besoldung nicht erhöht wird, bekommen die Tarifbeschäftigten zwar eine angehobene Grundvergütung, der Auslandszuschlag bleibt jedoch unverändert. Aus diesem Grund wurde tarifvertraglich eine Überprüfung nach fünf Jahren vereinbart.

Ortskräfte

Ortskräfte nehmen an der Veränderung der Auslandszuschläge nicht teil. Da durch die Auslandszuschlagsumstellung bei den Beamten vor allem in Europa Abschläge zu erwarten gewesen wären, schien hier eine Besitzstandsregelung sinnvoller. Ab dem 1. Juli 2010 erhalten Beschäftigte danach eine Zulage in der Höhe der im Juni 2010 zustehenden Auslandszulage.

Und bei Goethe?

Für die Beschäftigten an den Goethe-Instituten im Ausland gelten die vereinbarten Tarifveränderungen durch die GEW-Tarifverträge unmittelbar. Hierdurch finden immer die Regelungen Anwendung, die für die entsprechenden Tarifbeschäftigten des Bundes gelten.