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Sonderkündigungsrecht bis Ende März 2011 verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar im Oktober den Tarifvertragsparteien lapidar mitgeteilt, dass dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit „mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses an der Allgemeinverbindlicherklärung nicht stattgegeben“ wird, in der Öffentlichkeit regt sich jedoch allgemeiner Unmut und Widerstand.

Sowohl SPD-Fraktion wie auch die Grünen und die Linke haben im Bundestag Initiativen gestartet. Der GEW-Vorstandsbereich Weiterbildung hat den „Weimarer Aufruf“ auf den Weg gebracht, der inzwischen von fast 2.000 Kolleginnen und Kollegen unterzeichnet wurde.

Damit eine Grundlage für die Allgemeinverbindlicherklärung weiterbesteht, hat der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung seine Ankündigung, den Tarifvertrag zum Jahresende zu kündigen, nicht wahr gemacht, sondern die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts bis zum Ende März verlängert. Damit existiert weiterhin ein Branchentarifvertrag für die Weiterbildung, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.