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Rechte behinderter Menschen erstmals völkerrechtlich verbindlich

Im Dezember 2006 haben 192 Mitgliedstaaten der Weltorganisation die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen angenommen. Sie kann in Kraft treten, sobald 20 Länder sie ratifiziert haben.

Die USA und Russland schlossen sich der Initiative bisher nicht an. Vier Staaten haben die UN-Konvention bereits ratifiziert, drei auch das Zusatzprotokoll. Diese sind laut "enable" (Homepage der UN am 02.09.2007) Kroatien, Ungarn, Panama und Jamaica. Jamaica hat das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet.

Die 192 Mitgliedstaaten der Weltorganisation hatten die Konvention im Dezember 2006 angenommen. Sie kann in Kraft treten, sobald 20 Länder sie ratifiziert haben. Die Konvention schreibt die Rechte behinderter Menschen erstmals in der Geschichte völkerrechtlich verbindlich fest. Nach UN-Angaben gelten etwa zehn Prozent aller Menschen als körperlich, geistig oder seelisch behindert. Weitere Informationen siehe Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ist ein Höhepunkt in einer langen Entwicklung, um die Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen im vollen Umfang zu verwirklichen.