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Recht auf Bildung gilt auch für Flüchtlingskinder!

800.000 Menschen werden einer Prognose nach in diesem Jahr in Deutschland Asyl suchen, gut die Hälfte von ihnen Kinder. GEW Vorsitzende Marlis Tepe bekräftigt im Deutschlandfunk, dass das Recht auf Bildung auch für Flüchtlingskinder gilt.

Im Interview mit Kate Maleike vom DLF macht sich Marlis Tepe vor allem für die Unterstützung der vielen Schulen stark, die durch die große Zahl zusätzlicher Kinder personell unterbesetzt sind. Als große Herausforderung bezeichnet Tepe „dass es so viele Sprachen sind, die da aufeinandertreffen“. Es gäbe aber zu wenige Lehrkräfte, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten könnten, so Tepe im Interview. Außerdem seien die meisten Kinder durch Krieg und Unterdrückung traumatisiert und benötigten daher besondere Aufmerksamkeit.

Trotz der großen Herausforderung sei unstrittig, so Tepe, dass das Recht auf Schule ein Grundrecht ist, und zwar auch für Flüchtlingskinder. „Wir sind so ein reiches Land, da müssen die Mittel woanders her gefunden werden, also es ist eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen“ entgegnete sie den Äußerungen von Thüringens SPD-Chef Bausewein vom Vortag. Dieser hatte gefordert, die Schulpflicht für Flüchtlingskinder auszusetzen.

Vor diesem Hintergrund unterstrich Tepe, dass zusätzliche Gelder des Bundes auch für weitere Lehrkräfte eingesetzt werden müssten. Der Bund hatte angekündigt, die Unterstützungsgelder für Flüchtlinge zu verdoppeln.

Das gesamte Interview steht beim Deutschlandfunk als Podcast zur Verfügung.

GEW Vorsitzende Marlis Tepe im DLF