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Personalpolitik der Hochschulen – GEW präsentiert Rechtsgutachten

„Hochschulen können sich schon heute als verantwortungsbewusste Arbeitgeber profilieren, wenn sie es nur möchten – wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“ Diese Schlussfolgerung zieht GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller aus einem aktuellen Rechtsgutachten von Laura Adamietz (Bremen) und Johanna Künne (Berlin).

Die beiden Juristinnen haben im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung eine Expertise zum Thema „Drittmittelbefristungen und Selbstverpflichtungen: Wie aktiv darf die Personalpolitik der Hochschulen sein?“ vorgelegt, die die GEW jetzt als Broschüre veröffentlicht hat.

Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen zwei Fragen, die in der von der GEW angestoßenen Debatte um Selbstverpflichtungen von Hochschulen (Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“) eine besondere Rolle spielen: Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Hochschulen bei Beschäftigungsverhältnissen, die aus Drittmitteln finanziert werden? Welche Instrumente können die Hochschulen anwenden, um sich wirksam zu „guter Arbeit in der Wissenschaft zu verpflichten“? Adamietz und Künne zeigen auf, welchen Handlungsspielraum Hochschulen schon heute haben, um Karrierewege für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berechenbarer zu machen und ihre Beschäftigungsbedingungen zu stabilisieren.