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Onlinehandel macht Straßendealern Konkurrenz

Der Onlinedrogenhandel gewinnt nach Worten von Jens Beismann, Leiter der Pressestelle des Bundeskriminalamts (BKA), zunehmend an Bedeutung. Die Beschaffung ist einfach: Bestellt wird per Mausklick, die Lieferung erfolgt mit der Post.

Foto: Pixabay / CC0
  • E&W: Der Onlinehandel mit Drogen boomt. Das kann man den Bundeslagebildern „Rauschgift“ des BKA der vergangenen Jahre entnehmen.

Jens Beismann: Der Handel mit illegalen Waren im Internet hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das gilt sowohl für den allgemein zugänglichen Teil des Webs als auch das sogenannte Darknet. Insbesondere in diesem auf Anonymität bedachten Teil des Netzes werden alle Arten illegaler Waren zum Verkauf angeboten. Studien zeigen, dass es sich bei zwei Dritteln aller Angebote um Betäubungsmittel handelt – daher kann man hier durchaus von einem Boom sprechen.

  • E&W: Wie geht die Polizei dagegen vor?

Beismann: Wie in allen Bereichen der Kriminalität ist auch der Drogenhandel international organisiert und zunehmend durch das Internet geprägt. Das bedeutet, dass wir auch im Netz verstärkt ermitteln. Zudem entwickeln wir aber auch unsere polizeilichen Kompetenzen im digitalen Raum kontinuierlich fort, denn es gilt, mit den Straftätern auf Augenhöhe zu sein. Dazu gehört beispielsweise die geplante Einstellung von „Cybercops“, Absolventen aus dem IT-Bereich, die im BKA zu Polizisten ausgebildet werden.

  • E&W: Im Bundeslagebild Rauschgift 2016 steht bei Rauschgifthandelsdelikten ein Plus von 25 Prozent bei Ecstasy und 18 Prozent bei Kokain. Das klingt dramatisch. Bedeuten diese Zahlen, dass tatsächlich der Konsum angestiegen ist, oder hat der polizeiliche Ermittlungsdruck zugenommen?

Beismann: Drogenhandel ist für Kriminelle ein überaus lukratives Geschäft. Mit dem Verkauf von Drogen können hohe Gewinne erzielt werden, weshalb der Handel mit Rauschgift auch ein Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität und damit ein wichtiges Thema für die Strafverfolgungsbehörden ist. Statistische Entwicklungen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, etwa die Zunahme von Handelsdelikten, sind immer auch mit dem Kontrolldruck der Strafverfolgungsbehörden verbunden. Der überwiegende Anteil der polizeilichen Erkenntnisse zu diesem Phänomen wird durch die von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführten Kontroll- und Strafverfolgungsmaßnahmen gewonnen.

  • E&W: Welche Delikte außer beispielsweise Handel und Konsum gibt es noch in Zusammenhang mit Rauschgift?

Beismann: Neben den Handels- und konsumnahen Delikten, wozu unter anderem Schmuggel, illegale Einfuhr, Besitz, Erwerb und Abgabe von Betäubungsmitteln gehören, gibt es die sogenannten sonstigen Verstöße. Hierzu zählen etwa der illegale Anbau von Betäubungsmitteln, die Bereitstellung von Geldmitteln oder ähnlichen Vermögensgegenständen, die Werbung für Betäubungsmittel sowie die illegale Verschreibung und Verabreichung durch Ärzte.

  • E&W: Welche Rolle spielt der Onlinehandel mit Rauschgift bezogen auf das Gesamtvolumen beim Handel mit Drogen?

Beismann: In Deutschland hat sich der Handel mit Rauschgift im Internet als ergänzender Vertriebsweg zum klassischen Handel stetig weiterentwickelt und organisiert. Trotz seines vergleichsweise geringen Anteils an der Gesamtzahl der Handelsdelikte ist davon auszugehen, dass die Bedeutung des Onlinehandels auch weiter zunehmen wird. Denn das Internet ermöglicht einen schnellen Austausch, bietet Instrumente zur Anonymisierung und Kryptierung der Kommunikation und ist jederzeit über Grenzen hinweg verfügbar.

Unsere Ermittlungen zeigen uns, dass die Konsumenten aus allen Teilen der Gesellschaft stammen und jede Altersgruppe vertreten ist.

  • E&W: Was bedeutet das konkret? Handeln im Netz nur „kleine Fische“?

Beismann: Nein, das sicher nicht. Allerdings werden die Drogen zumeist in Kleinstmengen an den Endverbraucher abgegeben. Daneben gibt es aber auch sogenannte „Top-Vendoren“. Das sind Rauschgifthändler, die sich für den Drogenverkauf teilweise organisierter Strukturen bedienen und dabei enorme Gewinne erzielen.

  • E&W: Haben Sie Bespiele?

Beismann: Im April 2017 kam es zu drei Festnahmen in Berlin. Die Beschuldigten werden verdächtigt, arbeitsteilig seit September 2012 über verschiedene Internet-Handelsplattformen im Darknet Handel mit Kokain, Cannabis und MDMA (Ecstasy, Anm. d. Red.) betrieben zu haben. Sie sollen in mehr als 20.500 Fällen Betäubungsmittel über das Darknet verkauft und hierbei einen Verkaufserlös von mindestens 2,3 Millionen Euro erzielt haben.

Ein zweites Beispiel: Im November 2017 wurden ein 29-jähriger deutscher Rauschgifthändler mit Wohnsitz in den Niederlanden sowie sieben seiner Großabnehmer festgenommen. Der Hauptbeschuldigte hatte in großem Umfang auf mehreren Darknet-Marktplätzen gleichzeitig agiert. Durch die polizeilichen Maßnahmen wurden über 70 Kilogramm Betäubungsmittel sowie erhebliche Mengen Bargeld sichergestellt.

  • E&W: Was sind mögliche Erklärungen für die zunehmende Verlagerung des Straßenhandels hin zum Onlinehandel?

Beismann: Sicherlich gibt es hierfür verschiedene Erklärungsansätze. Zum einen macht das Internet Drogen noch leichter verfügbar. Deren Bestellung im Netz ist bequem, eine Lieferung erfolgt per Post gewissermaßen frei Haus. Zum anderen dürfte auch die vermeintliche Anonymität insbesondere des Darknets für potenzielle Kunden ein wichtiger Aspekt sein. Man muss für den Kauf seiner Drogen nicht mehr die zumeist polizeilich bekannten Szenetreffs aufsuchen, was das Entdeckungsrisiko deutlich reduziert. Und auch die Hemmschwelle, sich mit zwielichtigen Personen in dunklen Bahnhofsecken treffen zu müssen, ist sicherlich deutlich höher als die beim Drogenkauf per Mausklick im Internet.

  • E&W: Verdrängt der Onlinehandel den Straßendealer?

Beismann: Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen dürfte sich der Onlinehandel mit Rauschgift weiter etablieren und in Konkurrenz zum klassischen Straßenhandel treten. Ob es irgendwann zu einer dauerhaften Verdrängung kommen wird, ist derzeit jedoch nicht prognostizierbar. Aber: Wir haben den Vertriebsweg über das Internet weiterhin fest im Blick und gehen sowohl in der analogen wie auch der digitalen Welt gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln vor.

  • E&W: Wer beschafft sich Betäubungsmittel im Internet?

Beismann: Studien zufolge handelt es sich bei den typischen Kunden um junge Männer im Alter zwischen 21 und 25 Jahren. Unsere Ermittlungen zeigen uns, dass die Konsumenten aus allen Teilen der Gesellschaft stammen und jede Altersgruppe vertreten ist. Es gibt Kinder, die konsumieren, genauso wie Hausfrauen oder Banker. Deshalb ist neben der Strafverfolgung auch die Aufklärung über die Gefahren, die von Drogen ausgehen, wichtig.

Jens Beismann, Leiter der BKA-Pressestelle / Foto: Pressestelle BKA