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Mindestlohn Weiterbildung: Keine Bewegung in den Verhandlungen

Zähe Verhandlungen: Auch die zweite Tarifrunde zum Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen ist ergebnislos zu Ende gegangen. Die Positionen lagen weit auseinander.

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde zum Mindestlohn für Beschäftigte in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III-Maßnahmen durchführen, wurde am 28. November in Hannover kein Ergebnis erzielt. Die Arbeitgeber hielten an ihrem ersten Angebot von einer Steigerung der Gehälter von zwei Mal zwei Prozent fest. Spätestens im Jahr 2019 habe die derzeitig gute Lage der Branche ein Ende, argumentierten sie.

GEW und ver.di wiesen dies zurück. Die weiter fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt, der Fachkräftemangel sowie die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt stellten ganz im Gegenteil gerade in den kommenden Jahren große Herausforderungen für die Gesellschaft dar, die nur mit qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildung zu bewältigen seien. 

Die Gewerkschaften halten an ihrer Forderung einer Steigerung des Mindestlohns von 14,60 Euro auf 18,10 Euro in drei Schritten sowie eines allgemeinen Mindestlohns für das nicht-pädagogische Personal in der Weiterbildung fest. Vom 15. bis 16. Dezember 2016 wird in Magdeburg weiter verhandelt.