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Mindestlohn Weiterbildung: Gewerkschaften beharren auf neuem Angebot

Seit rund fünf Monaten verhandeln ver.di und GEW mit der Zweckgemeinschaft des BBB über den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche. Bisher sind die Arbeitgeber nicht zu einer angemessenen Erhöhung der Einkommen bereit.

Im Tarifstreit um den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche wollen GEW und ver.di hart bleiben. Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften entschieden bei einem Treffen am 1. März, weiter ein neues und deutlich verbessertes Angebot der Zweckgemeinschaft des BBB einzufordern.  

Nach vier Verhandlungsrunden hatten die Bundestarifkommissionen das jüngste Angebot der Zweckgemeinschaft am 31. Januar abgelehnt. Die Arbeitgeber boten darin an, den derzeit geltenden Mindestlohn von 14,60 Euro zum 1. Januar 2018 um 6 Prozent auf 15,48 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten zu erhöhen. Am 24. Februar teilte der Vorstand der Zweckgemeinschaft mit, kein weiteres Angebot vorzulegen.

Bis Ende 2017 gilt für beide Seiten die Friedenspflicht. Ein Ergebnis kann bis dahin ausschließlich am Verhandlungstisch erzielt werden. Arbeitskampfmaßnahmen sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Die Gewerkschaften appellieren daher an die Arbeitgeber, Einigungswillen zu beweisen und neue Vorschläge zu unterbreiten.