Im Tarifstreit um einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche haben die Arbeitgeber bei der fünften Verhandlunsgrunde am 27. April in Göttingen ein neuen Kompromissvorschlag präsentiert. Demnach soll das Stundenentgelt für Beschäftigte in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführenzum 1. Januar 2018 um 4,5 Prozent auf 15,26 Euro erhöht werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwölf Monate und endet am 31. Dezember 2018. Für das nichtpädagogische Personal erfolgt eine schriftliche Verhandlungszusage für ihre Aufnahme in den Tarifvertrag für die nächste
Tarifrunde, die zum 1. Januar 2019 umgesetzt wird.
Das neue Angebot der Arbeitgeberseite muss nun von der Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft sowie von den Tarifkommissionen von GEW und ver.di am 17. Mai in Hannover bewertet werden.