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Land muss Kosten für Schulbücher tragen

Lehrkräfte haben das Recht, sich die Kosten für die Beschaffung notwendiger Schulbücher vom Arbeitgeber erstatten zu lassen. Das Land sei zur Kostenübernahme verpflichtet, hat am 12. März das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die GEW begrüßt diese höchstrichterliche Entscheidung.

Mit seinem Urteilsspruch gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem angestellten Mathematik-Lehrer aus Niedersachsen Recht, der seinen Arbeitgeber erfolglos aufgefordert hatte, ihm ein für den Unterricht erforderliches Schulbuch zu überlassen. Das Land hatte auf die Kommune als Schulträger verwiesen und sich geweigert, die angefallenen Kosten zu erstatten. Daraufhin hatte der Lehrer Klage eingereicht.

Lehrer wäre nicht in der Lage gewesen, ordentlich Unterricht zu erteilen

Das Arbeitsgericht hatte diese Klage zunächst abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht änderte dann auf Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts ab und verurteilte das beklagte Land zur Erstattung des Kaufpreises. Die Revision des Landes hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts nun keinen Erfolg. Maßgebend für die Entscheidung des BAG war, dass der Kläger ohne das von den Schülern benutzte Schulbuch nicht in der Lage gewesen wäre, ordnungsgemäß Mathematikunterricht zu erteilen (Aktenzeichen: 9 AZR 455/11).

Die Landesvorsitzende der GEW NRW, Dorothea Schäfer, zeigte sich erleichtert vom Gerichtsurteil: "Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit für die Lehrkräfte. Das Land als Arbeitgeber und nicht die Gemeinde als Schulträgerin muss die Kosten erstatten", sagte Schäfer heute.

Für NRW hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2006 entschieden, dass eine Lehrkraft nicht verpflichtet werden dürfe, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.