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Krankenversicherung: Wechsel in Alttarife möglich

Viele private Krankenversicherungen erhöhen mal wieder ihre Beiträge. Beitragszahler müssen diese Erhöhung nicht einfach hinnehmen - wenn sie sich beeilen.

Oftmals werden privat Versicherte von ihrer Krankenkasse im Unklaren darüber gelassen, dass sie, statt die Beitragserhöhung des neuen Vertrags zu zahlen, auch in Alttarife wechseln können und so Geld einsparen. „Wer die Tarifwelt kennt, kann bis zur Hälfte sparen. Aber die ist für Normalverbraucher in der Regel ein Geheimnis.“, schreibt dazu die Frankfurter Rundschau am 19. Februar 2013.

Bis einen Monat nach Erhalt der Tariferhöhung ist laut Bericht der FR ein Wechsel des Tarifs möglich. Da die aufwendige Neukalkulation der neuen Unisextarife die Arbeit der Krankenkassen verlangsamt hat, bleibt vielen Versicherten nun noch Zeit bis ins Frühjahr hinein, um sich einen Tarifwechsel zu überlegen.

Vorsicht bei Unisex-Verträgen

Alttarife sind oft noch gültig, werden aber nicht mehr von den Versicherungen beworben oder im Internet nicht mehr aufgeführt. "Jeder privat Krankenversicherte kann in jeden, auch Alttarif seines Versicherers wechseln, ohne Nachteile zu erleiden", schreibt die FR. Dies gelte auch für geschlossene Tarife, die Neukunden nicht mehr angeboten würden. Hier lasse sich sogar am meisten sparen.

Vorsicht ist allerdings bei den neuen Unisex-Verträgen geboten. Sie schränken Vertragswechsel in die vormaligen Bi-sex-Verträge ein.

Krankenversicherungen zeigen sich meistens wenig kooperativ bei Nachfrage zu den Altvertägen. Um Informationen zu einem günstigeren Tarif zu erhalten, lassen Sie sich von Verbraucherschutzverbänden beraten, die zwar 50 Euro verlangen, sich aber mit den Verträgen der privaten Krankenversicherungen gut auskennen.