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Keller: Wanka muss beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz nachlegen

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss bei der geplanten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach Ansicht der GEW noch nachlegen. "Die von Union und Sozialdemokraten eingeschlagene Richtung stimmt, doch der Ansatz greift zu kurz", sagt der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller.

Bild: Kay Herschelmann

In der Debatte um die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes kritisiert der GEW-Hochschulexperte Andreas Keller den Entwurf von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) als unzureichend. In vielen Punkten falle Wankas Gesetzentwurf „gänzlich hinter die Erwartungen zurück“, betonte Keller in der Septemberausgabe der „E&W“.

„Verbindliches Ausgestalten der familienpolitischen Komponente? Fehlanzeige. Ob Arbeitsverträge in Mutterschutz oder Elternzeit und für Kinderbetreuung verlängert werden, bleibt in vielen Fällen im Ermessen des Arbeitgebers. Keine Tarifsperre mehr? Nicht dran zu denken: Arbeitgeber und Gewerkschaften dürfen weiterhin keine vom Gesetz abweichenden Befristungsregelungen aushandeln, wenn es nach Wanka geht.“ 

Der Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung forderte: „Frau Wanka muss nachlegen.“ Die von der großen Koalition eingeschlagene Richtung stimme zwar, greife jedoch zu kurz.

Die GEW hat im Januar 2015 einen eigenen, vollständigen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht beispielsweise vor, die Hälfte der vereinbarten Arbeitszeit für Promotion, Habilitation oder vergleichbare Leistungen zu reservieren. Zudem will die Gewerkschaft  eine Untergrenze von drei Jahren für Arbeitsverträge mit DoktorandInnen.

Der komplette Kommentar von Andreas Keller ist in der Septemberausgabe der "E&W" abgedruckt.