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JA13: Bremerhaven für Anhebung der Besoldung im Land Bremen

In Bremen wächst der Druck, künftig alle Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I nach A13 beziehungsweise E13 zu bezahlen. Der Magistrat in Bremerhaven hat sich für eine entsprechende Anhebung der Besoldung ausgesprochen.

Bremerhavens Magistrat plädiert für die Anhebung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Die Verwaltungsbehörde bat den Senat am Mittwoch, die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bezahlung nach A13 beziehungsweise EG13 zu schaffen. Bremerhavens Schuldezernent, Stadtrat Michael Frost, sagte, es sei zwar ein positives Signal, dass der Senat den betreffenden Berufsgruppen ab dem kommenden Jahr eine Zulage gewähren wolle. Diese entspreche jedoch nicht einer grundsätzlichen Anhebung der Besoldung. „Wir stehen in der Verpflichtung, zur Absicherung des Unterrichts qualifizierte Lehrkräfte an die Stadt Bremerhaven zu binden. Wettbewerbsfähige Gehälter sind hierfür eine fast zwingende Voraussetzung, da wir in direkter Konkurrenz zu anderen Bundesländern stehen.“

Die GEW Brandenburg setzte in der vergangenen Woche als erster Landesverband die Gleichstellung der Lehrkräfte auch im Grundschulbereich durch. Auch für alle Bestandslehrkräfte wurde eine Anhebung nach A13 beziehungsweise E13 vereinbart. Mit der Initiative „JA13 – Weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ macht die GEW seit Herbst 2016 Druck für eine faire Entlohnung von Grundschullehrkräften.

Widerstand gegen „A13 für alle“ nimmt ab

Auch in weiteren Bundesländern scheint seitdem die Ablehnungsfront gegen „A13 für alle“ zu bröckeln: Nordrhein-Westfalen kündigte jüngst an, künftig alle Lehrkräfte mit einem Master-Abschluss unabhängig von der Schulform nach A13 beziehungsweise E13 zu bezahlen – wenn auch noch nicht im Haushaltsjahr 2018. Im Frühsommer 2017 löste der rot-rot-grüne Senat in Berlin die Zusage, Lehrkräfte einheitlich in die Besoldungsgruppe A13/E13 einzustufen, mit einem novellierten Besoldungsgesetz ein. In Thüringen sollen Lehrkräfte der dortigen Regelschulen ab 2018 50 Prozent der Differenz zwischen A12 und A13 als Zulage erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits 2014 alle Lehrkräfte der Sekundarstufe I an Regional- und Gesamtschulen sowie Gymnasien von A12 auf A13 hochgestuft.

Lehrkräfte an Grundschulen bleiben in den genannten Fällen außer in Berlin und künftig in NRW jedoch bisher ausgeklammert. Und auch in Berlin kommt die Regelung vorerst lediglich Lehrkräften zugute, die nach der 2014 reformierten Studienordnung ausgebildet sind und neu an Grundschulen anfangen.