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Gutachten: Sonderopfer für Beamte unzulässig

Es verstößt gegen das Grundgesetz, die Besoldungszuwächse von Beamtinnen und Beamten für Jahre im Voraus auf ein Prozent zu begrenzen. Gleiches gilt für Ausgleichzulagen, die Beamten aus besser zahlenden Bundesländern lebenslang die Differenz zusichert, wenn sie in ein schlechter zahlendes Bundesland wechseln. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Ulrich Battis.

In dem vorliegenden Gutachten, das die GEW 2012 in Auftrag gegeben hatte, untersucht Prof. Battis die Besoldungsgesetzgebung insbesondere der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin. Anlass war ein Gesetz des rheinland-pfälzischen Landtags, welches die Anhebung von Besoldung und Versorgungsbezügen um ein Prozent pro Jahr für 2012 bis 2017 festlegt. Fast zeitgleich trat in Berlin eine Regelung in Kraft, die Beamtinnen und Beamten, die „aus dienstlichen Gründen“ nach Berlin wechseln, eine dynamische „Ausgleichszulage“ zuspricht. Berlin zahlt von allen Bundesländern die niedrigste Besoldung, der Abstand zum am höchsten zahlenden Bundesland liegt bei deutlich über zehn Prozent (siehe auch Link zur Föderalismustagung der GEW).

Das Gutachten liegt inzwischen vor und das Ergebnis ist eindeutig: Beide Gesetze verstoßen gegen den hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und sind daher verfassungsrechtlich unzulässig.

Gesetzentwürfe zur Besoldung müssen mit Fragezeichen versehen werden

Als das Gutachten im Herbst 2012 in Auftrag gegeben wurde, konnten weder Gutachter noch Auftraggeber ahnen, welche Aktualität es noch erreichen würde. Mit der unzureichenden Übertragung des Ergebnisses der Länder-Tarifrunde 2013 auf die Beamtinnen und Beamten werden die Unterschiede weiter zunehmen. Immer mehr Länder greifen vor dem Hintergrund der selbst gewählten „Schuldenbremse“, die sie bis Ende des Jahrzehnts zu einem ausgeglichenen Haushalt zwingt, zu kreativen gesetzgeberischen Maßnahmen, um bei Besoldung und Versorgung Einsparungen zu erzielen. Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Gutachters müssen einige der nun in den Landtagen zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge der Landesbeamten mit einem großen Fragezeichen versehen werden.


Das Gutachten kann im GEW-Shop bestellt werden (Selbstkostenpreis 2,50 €, Mindestbestellmenge 10 Stück). Einzelexemplare (2,50 € plus Versandkosten) können angefordert werden unter broschueren@gew.de