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Gewerkschaften legen konkrete Vorschläge für eine bessere Weiterbildung vor

GEW und ver.di fordern einen zentralen Weiterbildungsfonds, der aus einer gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragenen Umlage in Höhe von einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme finanziert werden soll.

Die neue Bundesregierung muss nach Ansicht von GEW und ver.di endlich Regelungen für die Weiterbildung schaffen, die einheitliche Qualitätsstandards sichern. Bisher sei die Weiterbildung unsystematisch und zeichne sich durch unübersichtliche Zuständigkeiten aus, kritisieren die Gewerkschaften. Konkret fordern sie einen zentralen Weiterbildungsfonds, der aus einer gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragenen Umlage in Höhe von einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme finanziert werden soll. Zudem sollen ein bundeseinheitlicher Freistellungsanspruch zu Bildungszwecken gewährt sowie die Weiterbildungsberatung verbessert und flächendeckend ausgebaut werden. Regionale und nationale Weiterbildungsräte sollen die Kooperation und Koordination der vielfältigen Akteure sicherstellen. Die GEW-Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung sieht auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung ein Bundesgesetz für die Weiterbildung als überfällig an.

Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung im November 2017:

  • Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten – Bildung und Qualifizierung fördern
  • „DENK-doch-MAL“ – Bildungsreform erforderlich