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GEW macht sich für Rehabilitierung der Berufsverbote-Opfer stark

Über 45 Jahre nach dem Radikalenerlass setzt die GEW das Thema Berufsverbote wieder auf die Agenda. Auf der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz am Samstag stand die Forderung im Mittelpunkt, die Opfer endlich zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betonte auf der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz am Samstag, 28. Oktober in Kassel, dass auch angesichts des Rechtsrucks in der Gesellschaft und damit einhergehender Debatten über die Wiedereinführung einer Extremismusklausel deutlich werde, dass die Auseinandersetzung mit diesem Teil „verdrängter Geschichte“ für politische Bildung, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratieentwicklung eine wichtige Rolle spiele. Es gelte, die Debatte über Berufsverbote als Generationendialog fortzusetzen. „Damit junge Menschen aus der Erfahrung der älteren lernen können und das Bewusstsein für Gefahren für die Demokratie geschärft wird. Auch die Rolle des Verfassungsschutzes muss sehr kritisch betrachtet werden“, sagte Tepe.

Aktuelle Beispiele auf der Konferenz machten deutlich, dass Berufsverbote keineswegs nur der Vergangenheit angehören. Auf der Tagung berichtete der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger, wie der Verfassungsschutz seine Einstellung an der Münchner Universität im vergangenen Jahr behinderte. Sein politisches Engagement lasse sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „eigentlich“ nicht vereinbaren, so die Behörde. Geholfen habe ihm letztlich vor allem die große öffentliche Aufmerksamkeit und eine „breite Solidaritätswelle“, so Schamberger.

„Das Thema ist auch heute nicht erledigt. Mehrere Fälle in der jüngeren Vergangenheit belegen, dass wir diese Debatte brauchen.“ (Marlis Tepe)

Als ein Ergebnis der Konferenz formulierte die GEW-Vorsitzende die Aufgabe, auf die Landesregierungen und Landtage einzuwirken, „politische und juristische Fehlentscheidungen“ im Zuge des Radikalenerlasses festzustellen – und Vorschläge für Rehabilitationsmaßnahmen vorzulegen. Als positives Beispiel wurde Niedersachsen angeführt: Dort entschuldigte sich der Landtag offiziell bei den Opfern und setzte eine Landesbeauftragte für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale ein. Die Landesbeauftragte Jutta Rübke berichtete, dass sie sämtliche Akten sammelt und im Landesarchiv archiviert. „Da kann sie niemand wegnehmen.“ Viele Opfer meldeten sich von selbst und stellten ihre Unterlagen zur Verfügung, doch an die Akten vom Verfassungsschutz sei kein Rankommen. Rübke forderte, dass möglichst viele Länder dem Beispiel Niedersachsens folgen. Sonst gingen die Akten verloren. „Wir müssen aus der Geschichte lernen“, betonte die Landesbeauftragte. „Damit sich so etwas nicht wiederholt.“

Die GEW wird nun eine „Kommission zur Rehabilitierung von Betroffenen der GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ einrichten, die sich unter anderem mit der Aufarbeitung der GEW und ihrer Geschichte im Zusammenhang mit den Berufsverboten beschäftigen soll.