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Gesamtstrategie zur Beschulung von Flüchtlingskindern fehlt

Bei den heutigen Flüchtlingskindern wird wie bei den sogenannten Gastarbeiterkindern in den 60er Jahren getan, als gehe Deutschland deren Bildung nichts an. „Eine Schande“, kommentiert die Redaktionsleiterin der Zeitschrift "Die Deutsche Schule".

„In den meisten Bundesländern sind geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Fristenregelungen von der Schulpflicht ausgeschlossen“, stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte auf Basis einer Befragung der Kultusministerien fest. Die Wartezeit kann in Nordrhein-Westfalen schon mal ein halbes Jahr betragen: Die Kinder werden hier erst nach der Zuweisung an eine Kommune beschult.

Zwar haben sich im Bildungsbereich durchaus positive Entwicklungen gezeigt. Diese sind aber nicht zuletzt auf das zivilgesellschaftliche Engagement von Pädagoginnen und Pädagogen zurückzuführen, die etwa zusätzlichen Sprachunterricht oder Freizeitaktivitäten anbieten. Doch Integration bleibe, mahnt der Nationale Bildungsbericht 2016, „unabweisbare Daueraufgabe der Politik in allen wichtigen Feldern – so auch besonders im Bildungswesen“. Diese Aufgabe heißt „umfassende Teilhabe an Bildung“ und bedeutet: Bildungsinstitutionen, insbesondere Schulen, müssen ihre Strukturen und Angebote auf die Zuwanderung von Menschen sowohl aus dem Raum der Europäischen Union als auch aus weiteren Staaten ausrichten – auf Menschen mit unterschiedlichem Rechtsstatus, unterschiedlicher Aufenthaltsdauer und unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen.

„Selbst wenn für Kinder und Jugendliche eine Rückkehr in heutige Kriegsgebiete irgendwann möglich erscheint oder wenn eine Abschiebung wahrscheinlich ist, haben junge Menschen nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf leistungsgerechte Bildung.“

Doch es hakt. So zeigt etwa eine Studie zu Vorbereitungsklassen an Berliner Grundschulen, dass eine Gesamtstrategie fehlt. Regelungen würden ad hoc getroffen, schreiben die Autorinnen und Autoren. Dabei werde häufig auf Strategien zurückgegriffen, die seit den 1960er-Jahren von der Beschulung von „Gastarbeiterkindern“ bekannt sind – von denen man auch annahm, dass sie „eh wieder gehen“.

Auch Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, die versuchen, traumatisierte Geflüchtete aufzufangen und bei der Integration zu unterstützen, sind durch migrationspolitische Regelungen oft die Hände gebunden. Selbst wenn für Kinder und Jugendliche eine Rückkehr in heutige Kriegsgebiete irgendwann möglich erscheint oder wenn eine Abschiebung wahrscheinlich ist, haben junge Menschen nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf leistungsgerechte Bildung.

Dass schon wieder – wie bei den „Gastarbeiterkindern“ – so getan wird, als gehe uns „die Bildung der anderen“ nichts an, ist eine Schande für Deutschland und gesellschafts- wie sozialpolitisch extrem kurzsichtig.