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Gesamtergebnis: gut!

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben nach schwierigen Verhandlungen eine Einigung in der Tarifrunde 2016 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Mit Aktionen, Demonstrationen und Warnstreiks haben wir uns ein gutes Ergebnis erkämpft.

GEW-Vorsitzende Marlis Tepe beim Verhandlungsauftakt am 28. April in Postdam (Foto: Kay Herschelmann).

Die Entgelterhöhung wird angesichts einer um die Null liegenden Inflations- bzw. Deflationsrate zu einer deutlichen Steigerung der Realeinkommen führen. Für alle Beschäftigten der Kommunen ist nach elfjährigen Verhandlungen eine neue Entgeltordnung (EGO) vereinbart worden, die für viele Arbeitnehmer zum Teil zu deutlich höheren Eingruppierungen führt. Den Angriff auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung haben wir abgewehrt. Erfolglos blieb allerdings leider unser Versuch, das Befristungsunwesen im öffentlichen Dienst durch einen Ausschluss sachgrundloser Befristungen im Tarifvertrag einzudämmen.

Im Vorfeld der Tarifrunde hatte eine wissenschaftliche Untersuchung ergeben, dass die Befristungsquote in den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen höher ist als in der Privatwirtschaft. Die Weigerung von Bund und Kommunen, die ausufernden Befristungen einzuschränken, ist und bleibt skandalös. Sie trifft vor allem die jüngeren Kolleginnen und Kollegen, die aber gerade besonders auf eine sichere Berufs- und damit Lebensperspektive angewiesen sind. Der öffentliche Dienst verliert damit weiter an Attraktivität und wird das Nachsehen bei der Nachwuchswerbung haben. Vielleicht fällt das irgendwann einmal selbst den Arbeitgebern auf.

Ein großer Erfolg dagegen ist die Stabilisierung der betrieblichen Altersversorgung durch den Tarifabschluss. Die kommunalen Arbeitgeber wollten Eingriffe in das Leistungsrecht und höhere Eigenbeiträge der Beschäftigten. Selber wollten sie keinen Finger rühren. Die höheren Arbeitnehmerbeiträge sollten pauschal für alle Zusatzversorgungskassen gelten – unabhängig von deren wirtschaftlicher Lage. Eine Laufzeit für diese Regelung wollten die Arbeitgeber nicht vereinbaren. Damit hätte das Thema alle Jahre wieder in den Tarifverhandlungen auftauchen können.

Mehr Einkommen durch neue Entgeltordnung

Die jetzt erzielte Regelung greift nicht in das Leistungsrecht ein. Sie sieht moderate Eigenbeiträge der Beschäftigten nur für die Zusatzversorgungskassen vor, bei denen Versicherungsmathematiker zusätzlichen Finanzierungsbedarf festgestellt haben. Die Arbeitgeber müssen einen eigenen Beitrag in gleicher Höhe wie die Beschäftigten leisten. Eine Laufzeit von zehn Jahren ist für den Vertrag vereinbart worden. Die Arbeitgeber konnten sich also an keinem Punkt durchsetzen.

Nach elfjährigen Verhandlungen gilt jetzt eine neue Entgeltordnung  für die kommunalen Beschäftigten. Sie führt für viele zu höheren Eingruppierungen und damit zu mehr Einkommen. Damit steigen aber auch die Personalkosten der Arbeitgeber. Während der Verhandlungen zur Entgeltordnung war vereinbart worden, dass Arbeitgeber und Beschäftigte diese Kostensteigerung je zur Hälfte tragen. Die Beschäftigten „zahlen“ ihren Anteil, indem die Jahressonderzahlung befristet eingefroren wird. Die neue EGO muss also solidarisch auch von denen mitgetragen werden, die aktuell von der verbesserten Entgeltordnung nichts haben.

Die Gehaltserhöhung mag zwar mit der vereinbarten Prozentzahl geringer ausfallen als in einigen vergangenen Tarifrunden. Damals war allerdings die Preissteigerungsrate deutlich höher: Heute liegt sie kaum über null Prozent und sank im April erstmals auch unter Null. Damit führt der Verdienstzuwachs zu einer größeren Steigerung der Realeinkommen als manch früherer, in der Prozentzahl höherer Abschluss.

In der Gesamtschau also ein gutes Ergebnis. Dieses war nur möglich, weil sich wieder viele Kolleginnen und Kollegen engagiert für einen guten Tarifabschluss eingesetzt haben. Dafür einmal mehr vielen Dank. Gemeinsam sind wir stark!