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Flächentarifvertrag im Länderbereich gesichert

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der großen Tarifreform bei Bund und Kommunen wurde zum 1. November 2006 auch für die Beschäftigten der Länder der alte BAT durch den neuen "Tarifvertrag für die Länder" abgelöst, der in seinen Grundzügen dem TVöD gleicht. Der Flächentarifvertrag konnte damit gesichert werden.

Nach einer der härtesten Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst wurde auch mit der Tarifgemeinschaft der Länder die Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vereinbart. Für die Beschäftigten in den Bereichen Schuldienst und Wissenschaft wurden dabei unter maßgeblicher Mitwirkung der GEW besondere Regelungen ausgehandelt.

Die wichtigsten Ergebnisse des Abschlusses mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind:

  • Es gibt keine tariflosen Landesbeschäftigten mehr, denen die Arbeitgeber Arbeitszeit und Sonderzahlungen nach Gutdünken diktieren können.
  • Ab dem 1.11.2006 gilt auch in den Ländern der TVöD. Die Überleitungsregelungen werden im Kern denen bei Bund und Kommunen entsprechen.
  • Für die wöchentliche Arbeitszeit wurde für den Westen ein einheitliches Berechnungsschema vereinbart, das je nach Bundesland Arbeitszeiten zwischen 38,7 und unter 39,7 Stunden ergibt. In bestimmten Bereichen (darunter Heimsonderschulen) bleibt es bei 38,5 Stunden.
  • Im Osten bleibt es bei der länderübergreifenden einheitlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
  • 2006 und 2007 gibt es Einmalzahlungen und ab Januar 2008 (West) bzw. Mai 2008 (Ost) 2,9 Prozent mehr Monatsentgelt.
  • Ab 2008 beträgt die Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe 30 bis 95 Prozent, sie wächst zukünftig bei Entgeltsteigerungen wieder mit.
  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird ein eigenständiger "Besonderer Teil Wissenschaft" vereinbart.
  • Für Lehrkräfte wird der tarifliche Schutz der Arbeitsverhältnisse erweitert. Die Eingruppierung wird zukünftig nicht mehr verordnet, sondern mit der GEW verhandelt.