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„Es darf nicht an Papieren scheitern“ – GEW veröffentlicht rechtssoziologische Studie

„Das Menschenrecht auf Bildung gilt für alle Kinder und Jugendlichen - ohne Ausnahme“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf die Studie „Theorie und Praxis der Einschulung von papierlosen Kindern in Grundschulen“.

„Dieses Recht gilt auch für Kinder ohne Papiere, selbst wenn sie ‚illegal‘ in Deutschland leben“, betonte die GEW-Vorsitzende. „Obwohl Schulen seit 2011 explizit von aufenthaltsrechtlichen Meldepflichten ausgenommen sind, ist dies in der Praxis aber leider noch nicht überall angekommen.“

Dies war auch Motivation für Dr. Dita Vogel und Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu von der Universität Bremen zu untersuchen, ob papierlose Kinder an öffentlichen Schulen in Deutschland tatsächlich angemeldet werden können oder wodurch dies gegebenenfalls verhindert wird. Für dieses von der Max-Traeger-Stiftung finanzierte Vorhaben wurden 100 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Grundschulen in 22 Groß- und Landeshauptstädten von Mitarbeiterin Barbara J. Funck telefonisch befragt.

Die Ergebnisse: In mehr als der Hälfte der Schulen gehört das Anfordern einer Meldebestätigung zur Routine. Nur in 6 von 100 Fällen wurde darauf hingewiesen, dass eine Einschulung ohne Meldebestätigung möglich ist, auch wenn eine Adresse zur Feststellung des Schuleinzugsbezirks nötig ist. Bei verdeckten Anfragen mit potentiell illegalem Aufenthalt der Kinder wurde in 79 Prozent, bei Anfragen mit Offenlegung des illegalen Aufenthalts in 62 Prozent der Antworten kein gangbarer Weg zur Schulanmeldung aufgezeigt. Häufig sind Schulsekretariate unsicher und verweisen an höherrangige oder spezialisierte Stellen in der Schuladministration. Auch dort wird von der Hälfte der Stellen keine positive Aussage zum Schulbesuch getroffen.

Zusatz in Landesschulgesetzen und bessere Informationspolitik gefordert

Die protokollierten Begründungen zeigen, dass ein Bewusstsein, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Bildung hat, bislang in vielen Schulen fehlt. In einigen Schulen wurde sogar irrtümlich angenommen, dass die Polizei informiert werden müsse. Einige Antworten lassen darauf schließen, dass die Ablehnung möglicherweise auf Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Zuwandernden beruht.

Die Autorinnen der Studie kommen daher unter anderem zu der Schlussfolgerung: „Es bedarf eines expliziten Zusatzes in Landesschulgesetzen, dass alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Einschulung haben. Damit würde das Schulrecht von Kindern in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität unmissverständlich auch für Nicht-JuristInnen klar gestellt."

Die Studie formuliert auch weitere Handlungsempfehlungen für die Politik und verantwortliche Akteure. Kultus- und Bildungsministerien sollten in regelmäßigen Abständen alle Schulbehörden über die geltende Rechtslage informieren. Es sei wünschenswert, dass alle Schulen „ihre Handlungen daran ausrichten, dass grundsätzlich jedes Kind einen Anspruch auf Schule hat“. Dies sei auch ein Beitrag zur aktuellen Debatte über geflüchtete Kinder, deren Anspruch auf Schulbesuch teilweise abgelehnt und in der Praxis nicht immer umgesetzt wird.

GEW-Initiativen

„Die GEW wird diese Empfehlungen aufgreifen und entsprechende Initiativen in den Bundesländern starten“, betonte die GEW-Vorsitzende Tepe. Auch wenn die Zahl papierloser Kinder relativ gering geschätzt wird, werde sie angesichts der aktuellen Zuwanderung von Flüchtlingen und der Änderungen in den Asylgesetzen vermutlich steigen. In diesem Kontext betonte Tepe noch einmal: „Bildung kann nicht warten und darf nicht an Papieren scheitern.“