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„Die Menschen wollen mehr und nicht weniger soziale Sicherheit“

Über die geplante Föderalismusreform II zur Neuregelung der Finanzen zwischen Bund und Ländern berichtete E &W bereits (s. u. a. E &W 12/ 2007). Angesichts der angespannten Lage innerhalb der Großen Koalition, so GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne, sei es allerdings mehr als fraglich, ob die Bundesregierung eine neue Finanzverfassung überhaupt realisieren kann.

Indes, es soll Stärke demonstriert werden. Zu befürchten ist deshalb, dass trotz erheblicher Widersprüche und Einwände gegen die haushaltspolitischen Pläne des Bundesfinanzministeriums bei der Föderalismusreform II vor allem erhebliche Einschnitte in öffentliche Leistungen erfolgen.

Für die GEW gilt: Die deutsche Finanzverfassung kann ohne ein klares Bekenntnis zu einem handlungsfähigen Staat nicht neu geordnet werden. Die zweite Stufe der Staatsreform wird man deshalb daran messen müssen, ob Bund, Länder und Kommunen über genügend finanziellen Spielraum verfügen, um wichtige öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Von einem Erfolg der Reform kann nur gesprochen werden, wenn Bund, Länder und Kommunen im Stande sind, ihre Aufgaben künftig besser wahrzunehmen. Zum Beispiel, um qualitative Verbesserungen im Bildungs- und Forschungsbereich zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund geben die Vorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), Bund- und Länderhaushalten eine Verschuldungsgrenze zu setzen, Anlass zu großer Besorgnis. Noch wird kaum diskutiert, wie sich die von Steinbrück verordnete Schuldenbremse auf die demokratische Willensbildung bundesweit auswirken kann. Das Haushaltsrecht zählt zweifellos zu den bedeutendsten Rechten der Parlamente. Was passiert aber, wenn ein frei gewählter Landtag mehrheitlich zusätzliche Investitionen in Kindergärten, Schulen und Hochschulen beschließt und ein anonymer Stabilitätsrat – wie vom Bundesfinanzministerium vorgesehen – diese Vorhaben kurzer Hand aus haushaltspolitischen Gründen untersagt?

Ich teile die Vermutung etlicher Landtagsabgeordneter, die öffentlich äußerten, dass eine solche Einschränkung durch den Bund direkt auf eine Entmachtung der Länderparlamente hinauslaufe.

Folgen für die Länderetats

Fakt ist: Eine Schuldenbremse nach den Vorschlägen Steinbrücks oder der „Wirtschaftsweisen“ wird sich massiv auf die Länderetats auswirken. Für den Finanzplanungszeitraum von 2008 bis 2011 soll allein der Bund weitere 68 Milliarden Euro einsparen – so zumindest sieht es das Steinbrücksche Konzept vor. Auch die Länder müssten dann kräftig ihre Ausgaben kürzen. Die Folgen würden sich drastisch in Bereichen bemerkbar machen, die für unsere Gewerkschaft von großer Bedeutung sind: etwa im Personalhaushalt. Spielraum für Tarifverhandlungen gäbe es dann im Grunde kaum mehr.

Schlimmer noch: Zusätzlich zur Schuldenbremse fordern vor allem konservative Politiker mehr Steuerautonomie für die Länder. Wenn aber Schuldenbremse und Steuerautonomie eingeführt werden, sind vor allem die ärmeren Bundesländer gezwungen, im Alleingang einige Steuern zu erhöhen. Zudem würden weitere Kürzungen auch den Bildungshaushalt der Länder direkt betreffen. Dabei investiert Deutschland derzeit lediglich 4,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aus öffentlichen Mitteln in Bildung. Um bei der Finanzierung des Bildungswesens den Durchschnitt der OECD-Länder zu erreichen, müssten Bund und Länder mindestens sechs Prozent des BIP für Bildung ausgeben. Im Klartext: Jedes Jahr fehlen 35 bis 40 Milliarden Euro in den öffentlichen Bildungshaushalten. Setzt sich Steinbrücks Sparmodell durch, wären weitere finanzielle Einschnitte zu erwarten.

Mehr Marktradikalität

Im Kern geht es um die Frage, welchen Staat, welche Gesellschaft wollen wir? Die Pläne der Föderalismus II-Kommission weisen auf mehr Wettbewerb und mehr Marktradikalität hin und führen zur Entsolidarisierung. Der politische Wille vieler in der Bevölkerung geht in eine andere Richtung. Das haben die Gewerkschaften gerade bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst erlebt. Die Menschen wollen mehr und nicht weniger soziale Sicherheit. Die GEW wird daher noch energischer ihre Forderungen nach einem nationalen Stabilitätspakt für Bildung und an einer Teilhabe ihrer Mitglieder an Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst vertreten. Insbesondere die Länder sind aufgefordert, sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren und auskömmliche Finanzeinnahmen sicherzustellen.