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DGB-Besoldungsreport 2018: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Gleiche Tätigkeit, anderes Bundesland: Das kann bei Beamtinnen und Beamten einen Unterschied von mehreren Tausend Euro im Jahr ausmachen. So sei der öffentliche Dienst oft nicht wettbewerbsfähig, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Wie viel eine Beamtin oder ein Beamter verdient, hängt nicht nur davon ab, was sie machen, sondern auch davon, wo sie arbeiten. So bekommt laut DGB-Besoldungsreport 2018 eine neuverbeamtete Justizvollzugsbeamtin in Berlin 12 Prozent weniger Gehalt als ihre vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen in Bayern. Gleiches gilt für eine neuverbeamtete Lehrerin in Rheinland-Pfalz, die im Jahr über 8.000 Euro brutto und damit 18,5 Prozent weniger erhält als eine neuverbeamtete Lehrerin in Bayern. „Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder seit 2006 in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Gerade schlechter zahlende Länder haben zunehmend Schwierigkeiten, für ihren öffentlichen Dienst neues, qualifiziertes Personal zu gewinnen.“

Anders als für Angestellte im öffentlichen Dienst können Gewerkschaften für Beamte keine Tarifverträge abschließen. Wer im Staatsdienst beschäftigt ist, muss sich darauf verlassen, dass sein Dienstherr die Abschlüsse, die im öffentlichen Dienst erzielt wurden, entsprechend überträgt. Doch nicht alle Länder tun das eins zu eins - und nicht alle tun das sofort. Die Folge: Selbst innerhalb derselben Besoldungsgruppe gibt es zwischen den Bundesländern große Einkommensunterschiede. Der jährlich erscheinende DGB-Besoldungsreport vergleicht die Jahresbruttobesoldung von verschiedenen Besoldungsgruppen beim Bund und in den verschiedenen Bundesländern.