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Bundesweiterbildungsgesetz für mehr Förderung nötig

Trotz Programmen von Bund und Ländern bleibt die Zahl der Geförderten in der Weiterbildung gering: Setzt man die Summe aller Geförderten ins Verhältnis zur Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, ergibt sich ein Anteil von unter drei Prozent.

Die GEW bekräftigt ihre Forderung nach einem Bundesweiterbildungsgesetz, das transparente Regelungen zu Information und Beratung, Lernzeiten und Finanzierung der Weiterbildung verankert. Auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung müssten eine flächendeckende Beratung aufgebaut, die Grundbildung gefördert sowie geringqualifizierte Menschen ermutigt werden, Weiterbildungsangebote zu nutzen, verlangt die Gewerkschaft.

Nach wie vor ist die Zahl der Geförderten in der Weiterbildung alarmierend gering: Laut einer Untersuchung des Bildungsforschers Dieter Dohmen betrug die Zahl der durch die Programme des Bundes und der Länder Geförderten im Jahr 2015 bis zu 150.000 Personen, die Zahl der durch Steuerbegünstigung oder Meister-BAföG geförderten Personen rund 170.000, und die Zahl der über die Bundesagentur für Arbeit Geförderten etwa 230.000. Setzt man die Summe aller geförderten Personen ins Verhältnis zur Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, ergibt sich ein Anteil von weniger als drei Prozent.

Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung Februar 2017:

  • Integrationskurse – Orientierungskurs, Bezahlung der Lehrkräfte und Übergang in Ausbildung für Geflüchtete
  • Goethe-Institut: Prüfung der Rentenversicherung
  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen – Nachholbedarf erkennbar