Zum Inhalt springen

Branchentarifvertrag Weiterbildung - Arbeitgeber blockieren

Wie von Experten befürchtet, ist die Aufnahme der Weiterbildungsbranche vom zuständigen Tarifausschuss abgelehnt worden. Der Tarifausschuss, der über die Allgemeinverbindlichkeit von Mindestlöhnen zu entscheiden hatte, setzt sich paritätisch aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Bei einem Stimmverhältnis von 3 zu 3 haben die Vertreter der Arbeitgeber den Mindestlohn für die Weiterbildner blockiert.

„Nun ist die Bundesregierung am Zug!“, so Ilse Schaad, für Tarifarbeit zuständiges Vorstandsmitglied der GEW. Nur über eine Entscheidung des Kabinetts kann nun der tariflich vereinbarte Mindestlohn auf alle Weiterbildungseinrichtungen erstreckt werden. Ziel der Mindestlohnregelung im Weiterbildungsbereich ist es den Unterbietungswettbewerb der Träger einzudämmen. Für pädagogisch Beschäftigte in der Weiterbildung soll mit dem Mindestlohn ein Einkommen von 2.076,00 Euro West und 1.847,00 Euro Ost garantiert werden. Bei einigen Weiterbildungsträgern sind die Einkommen der Lehrkräfte zum Teil deutlich niedriger.