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Bleibeberatung exklusive

Das bayerische Sozialministerium will SozialarbeiterInnen in der Asylberatung offenbar davon abhalten, Geflüchtete umfassend über ihre Rechte aufzuklären. Fachkräfte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler protestieren.

Asylsuchende Menschen müssen umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden. Foto: dpa

Das bayerische Sozialministerium hat Trägern der Asylsozialberatung im Frühjahr ein fragwürdiges Schreiben geschickt. Darin heißt es, Schwerpunkt der Asylberatung sei es, Asylsuchende „objektiv und realistisch“ über ihre Situation aufzuklären – inklusive des Hinweises auf eine etwaige Ausreisepflicht sowie die Anerkennungsquoten im Asylverfahren. Nicht vereinbar mit dem Förderzweck der Asylsozialberatungsrichtlinie sei die Kommunikation von Hinweisen des Bayerischen Flüchtlingsrats, wie sich Menschen „bevorstehenden Abschiebungen entziehen können“ und „welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können“. „Rein vorsorglich“ wies das Ministerium darauf hin, „im Wiederholungsfall“ sei ein Widerruf der Förderung möglich.

„Wir sind Sozialarbeiter/innen und keine Abschiebehelfer/innen“, kritisiert der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) in München in einem Aufruf an das Ministerium, den „Drohbrief“ zurückzunehmen. Für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehe im Mittelpunkt, umfassend zu beraten. Das betont auch die Geschäftsführerin der GEW München, Siri Schultze: Die Qualität der Arbeit dürfe nicht durch staatliche Einflussnahme eingeschränkt werden, „indem einseitige Beratung und das Verschweigen wesentlicher Informationen angeordnet werden“. Insbesondere Flüchtlinge wüssten häufig nichts über ihre Rechte und Möglichkeiten. Es sei „hochproblematisch“, wenn sich das Sozialministerium dieses Nicht-Wissen zunutze mache: „Dahinter steckt die Intention, dass diese Menschen nicht hierbleiben sollen.“ Sie fordert die Regierung auf, sich lieber der Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu widmen.

Der Artikel von Kathrin Hedtke ist in voller Länge in der Septemberausgabe der „E&W“ abgedruckt.