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Bewegung beim Branchentarifvertrag Weiterbildung?

In der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition um das Hartz IV-Paket wurde nicht nur die Höhe des Hartz IV-Satzes verhandelt. Neben dem so genannte Bildungspaket ging es auch um die Mindestlöhne in drei Bereichen in der Zeitarbeit bei den Wach- und Sicherheitsdiensten und - für den Organisationsbereich der GEW von besonderem Interesse - die Weiterbildung.

Die während der Verhandlungen ins Spiel gebrachten Vorschläge brachten kein akzeptables Ergebnis.

Nun liegt eine Vereinbarung auf dem Tisch, in der ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen wird. In diesem Verfahren müssen die Tarifvertragsparteien die Datenbasis erneut darlegen. Darin soll erfasst werden, wie viele Beschäftigte in dieser speziellen Branche beschäftigt und wie viele Arbeitgeber durch den Branchentarifvertrag gebunden sind.

Die Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband zählen und rechnen also erneut, sind aber zuversichtlich, dass auf dieser neuen Basis dem Antrag stattgegeben wird.